■ Urteil/BGH: Härtere Bestrafung
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut eine härtere Bestrafung bei Brandanschlägen auf Asylbewerberheime gefordert. Danach ist der gezielte Wurf von Molotowcocktails nicht nur als Brandstiftung oder (versuchte) Körperverletzung zu bewerten, sondern kann auch als versuchtes Tötungsdelikt bestraft werden. Mit dieser Begründung hob der 4. Strafsenat in einer gestern verkündeten Entscheidung ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom März vergangenen Jahres auf.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen