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■ Urteil/AsylKurden bedroht

Berlin (dpa) – Das Verwaltungsgericht Berlin geht in einem Urteil davon aus, daß Kurden aus Notstandsgebieten in der Türkei von staatlicher Verfolgung bedroht sind, selbst wenn sie nicht an Kampfhandlungen der PKK teilgenommen haben. Wie das Gericht gestern mitteilte, wurde aus diesem Grund das Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge verpflichtet, einen türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit aus der Notstandsprovinz Bingöl als Asylberechtigten anzuerkennen. Dem Mann droht bei seiner Rückkehr politische Verfolgung, da die türkischen Sicherheitsbehörden schon aufgrund seiner Herkunft Sympathie zu separatistischen Bestrebungen vermuten (Az. VG 36 X 2.11.).

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