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Archiv-Artikel

Urteil

Das Amtsgericht Hamburg hat gestern den NPD-Anwalt Horst Mahler vom Vorwurf der Billigung einer Straftat freigesprochen. Der 67-Jährige hatte die Anschläge vom 11. September in dem Fernsehmagazin Panorama am 20. September 2001 als „rechtens“ bezeichnet. Nach Ansicht des Gerichts war die Äußerung aber keine Störung öffentlichen Friedens. „Die Worte waren nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit zu erschüttern“, sagte Richterin Gudrun Stöhr in der Urteilsbegründung. Daher liege keine Billigung der Attacken in seinen Worten.