Urteil: Kündigungen für unwirksam erklärt
Während der Coronapandemie hat die britische Fluggesellschaft Easyjet in zwei Wellen Hunderte Beschäftigte am Hauptstadtflughafen BER entlassen – einige dieser betriebsbedingten Kündigungen hat das Landesarbeitsgericht nun für unwirksam erklärt. Betriebsbedingte Gründe für einzelne Kündigungen in der zweiten Welle des Stellenabbaus seien nicht feststellbar, teilte das Gericht am Mittwoch zur Begründung mit.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom Juni dieses Jahres betrifft dem Gericht zufolge lediglich drei Kündigungen aus dieser Welle des Stellenabbaus.
Mit Blick auf die Kündigungen der zweiten Welle hat das Gericht eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ausgeschlossen. Easyjet kann eine Nicht-Zulassungsbeschwerde einreichen, um diese Entscheidung prüfen zu lassen. Die Urteile sind insofern noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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