piwik no script img

■ UrteilBusse dürfen fahren

Karlsruhe (dpa) – Busreisen nach Serbien waren auch nach Verhängung des UN-Embargos zulässig. Dies entschied am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der 1. Strafsenat hob damit zwei Urteile des Landgerichts Mannheim vom März 1994 auf. Das Gericht hatte zwei Busunternehmer und einen ihrer Fahrer wegen Embargoverstößen zu Bewährungsstrafen von je einem Jahr beziehungsweise elf Monaten sowie Geldstrafen verurteilt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen