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Urteil zum TrennungsunterhaltGefährliches Fremdgehen

Das Urteil zur Unterhaltsversagung für eine "untreue" Ehefrau stößt auf Kritik des Juristinnenbundes. Schließlich könne ja auch der Mann schuld am Scheitern der Ehe sein.

Wäre sie fremdgegangen, hätte Heather Mills wohl keinen Trennungsunterhalt von Paul McCartney bekommen. Bild: dpa

BERLIN taz Das jetzt bekannt gewordene Urteil des Oberlandesgerichtes Zweibrücken zum Verwirken des Unterhaltsanspruchs durch "Fremdgehen" in der Ehe stößt bei RechtsanwältInnen auf Kritik. Angelika Nake, Vorsitzende der Familienrechtskommission im Deutschen Juristinnenbund, erklärte, sie halte das Urteil zum Trennungsunterhalt für "grundsätzlich falsch". Es zeige sich, dass seit Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts wieder ein "moralischer Ton" in manche Gerichtsentscheidungen einziehe.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte entschieden, dass eine Frau nach 25-jähriger Ehe keinen Trennungsunterhalt vom Ehemann bekommt, da sie noch während der Ehe ein Verhältnis mit einem anderen Mann begonnen hatte, mit dem sie seit der Trennung auch zusammenlebt. Die Frau übte während der Ehe nur Aushilfstätigkeiten aus, ihr Ehemann ist pensionierter Diplom-Ingenieur. Aus der Ehe ging ein Sohn hervor.

Das Gericht berief sich auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die verlassenen Ehegatten einen "Härtegrund" zugestehe, wenn das Prinzip der Gegenseitigkeit verletzt sei. Dies sei der Fall, wenn sich der Unterhaltsberechtigte "einem anderen Partner zuwende und jenem die dem Ehegatten geschuldete Hilfe und Fürsorge zuteil werden lasse", so das OLG Zweibrücken.

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann ein "schwerwiegendes Fehlverhalten" in der Ehe zum Verwirken des Unterhaltsanspruchs führen. Zu diesem Fehlverhalten zähle der "Ausbruch aus intakter Ehe", sagte Claus Kratz, Mediensprecher des OLG Zweibrücken. Ein Urteil wie in Zweibrücken sei inzwischen häufige Praxis der Oberlandesgerichte. Die entscheidende Frage vor Gericht sei dabei, ob die Ehe vor Aufnahme der neuen Beziehung noch intakt gewesen sei oder nicht.

Rechtsanwältin Nake rügte, es sei gerichtlich schwer zu klären, wer für das Scheitern einer Ehe verantwortlich sei. Es könne auch sein, dass sich der Mann "eheschädigend" verhalten habe und die Aufnahme der neuen Beziehung der Frau eine Folge davon war. In der Scheidungsreform von 1976 sei das Schuldprinzip abgeschafft worden, weil man vor Gericht genau diese schmutzige Wäsche nicht mehr waschen wollte. (Aktenzeichen 2 UF 102/08)

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95 Kommentare

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  • N
    nik

    Meinung (nicht Recht): Gemeinsamer Zugewinn setzt i.d. Ehe gemeinsame Anstrengungen voraus, ein einziges Kind kann nicht mehr 25 J.+x berufliche Untätigkeit legitimieren - die Zeiten sind vorbei. Eigentlich kein schlechtes Motto - vielleicht ändert das endlich mal das antiquierte Berufswahlverhalten und die Partnerschafts/Geldbörsenfixierung von Frauen, so das diese sich mal in der ach so harten kapitalistischen Wirklichkeit - und damit am Tisch der Entscheidungen einfinden, statt sich über eine Unterhalts-Ungerechtigkeit (die i.d.F. nun wirklich nicht vorhanden ist) zu beklagen. Motto: Hört auf zu Jammern - seien wir künftig realistisch und fordern das Unmögliche...

    Die Sache der Frauen bleibt die Sache der Frauen,

    aber was machen diese wenn sie Mutter werden?

    Dann spätestens merken sie wie kindsköpfig auch ihre zur Arbeit geschickten Männer noch sind - und richten sich nicht selten in dieser Existenz häuslich ein, zumal der gewählte Beruf ja nicht wirklich die Familie ernähren könnte. Aus dieser ach so bedauernswerten Position heraus wird nun wieder das Unterhaltsklagelied angestimmt. Daran gibt es nichts zu verstehen, es handelt sich um eine weitere Trickserei und Ausblendung der von Frauen und Müttern am Arbeitsmarkt und im Berufsleben zu klärenden Fragen. Schuld ist natürlich immer der Mann? Ok, es gibt reichlich Arschlöcher - es gibt aber auch die kultivierte Mutlosigkeit und Untätigkeit von Frauen.

  • N
    niki

    hin oder her, eine Ehe ist sachlich und rechtlich eine sog. Zugewinngemeinschaft, man sollte also nachsehen wohin der "Gewinn" fliesst bzw. wer die Lasten (Kind, evtl. Haus, Auto, Vers. etc.) trägt - die hier nahezu ausschließlich von seiner Seite gezahlt wurden - womit aber erst ein Teil des Zugewinnabflusses geklärt ist.

    Im konkreten Fall ist die monetäre "Schuldfrage" nicht unerheblich: sie partizipiert i.d. ersten Ehe vom Einkommen des Angetrauten und parallel von dem des "Lovers" und späteren Kandidaten, das ist im Grunde alles. Folglich fällt (Kind nach 25 J. Ehe außen vor) ihr, die in der Ehe ja lediglich als Aushilfskraft tätig war, in diesem Verhältnis notwendig ein (lastenfreier) recht unverdienter Teil des ehelichen Zugewinns zu. Das ist schon etwas frech: Wenn meine Frau sich (bei nur einem Kind) ein Vierteljahrhundert so einen Lenz gönnen würde, sollte mich Trottel mal jemand aufwachen lassen...

    Vermutlich hat der so bediente Gatte sie im Laufe der Zeit öfter mal zur Erwerbstätigkeit an - und damit in die Arme des nächsten Idioten getrieben.

    Sonderlich ungerecht ist das Urteil aus dieser Perspektive auch im moralischen Sinne deshalb aus meiner Sicht nicht. Eine gleichwertige "Schuldfrage" auf der Geschlechterebene stellt sich in einer Ehe mit dieser Lastenverteilung nicht. Sie war so gut wie gar nicht beruflich engagiert und hat ihre "ehelichen Erwerbsobliegenheiten" (das gibt es auch für Frauen) nicht ernsthaft in Angriff genommen, woran er sie wohl kaum hätte hindern können / wollen.

  • EZ
    Erika Zeman

    Ich finde nicht nur das Urteil erschreckend, sondern auch die Kommentare. Unterhalt ist der Beitrag des einen Ehepartners an den anderen zum Überleben. Die Schuldfrage wurde abgeschafft, weil erkannt wurde, dass am Scheitern einer Ehe immer Beide beteiligt sind. Wer dann aus der gescheiterten Ehe ausbricht ist vollkommen egal, da die Ehe gescheitert ist. Keinen Unterhalt zu zahlen, mit Unterstüzung des Gerichts, aus verletzten Gefühlen heraus ist eine Schweinerei, egal wie auch immer man das sieht. Das neue Scheiungsgesetzt hat da schon ganz viel verändert indem es Berufstätigkeit der Frau fordert. Die Schuldfrage wieder auszubuddeln ist ja wohl das Letzte

  • RM
    Rolf Mueller

    Unterhalt wird gezahlt, damit der finanziell weniger eigenständige Partner nach der Ehe menschenwürdig leben kann, und nicht als Belohnung für Wohlverhalten. Ich bin ziemlich verwundert, wie kleinbürgerlich und engstirnig sich hier viele taz-LeserInnen äußern.

  • F
    Fensterfarbe

    Hmmm dieser Rechtsbereich sollte dringend über arbeitet werden, die Formulierungen erinnern etwas an die 60-70ger Jahre.

     

    Allerdings sollte es auch klar sei das wenn jemand in einer Ehe betrügt und dieses daran scheitert, der jenige nicht auch noch ein Gnadenbrot als "Belohnung" bekommt.

  • H
    Heiner

    Tja, mit dem eigenen Mann nichts mehr zu tun haben wollen, aber sein Geld freudig nehmen. Gut, dass manche Richter diesem Unsinn ein Ende setzen.

  • A
    Antilopenmond

    Sehr anachron dieses Urteil. Vielleicht ein Richterspruch aus Eigenbetroffenheit heraus oder das Urteil eines Moralisten?

    Selbst Nietzsche formulierte in seinem Buch "Also sprach Zarathustra" die Situation der Frau in der Ehe treffen.

    "Und besser noch Ehebrechen als Ehe-biegen, Ehelügen! - So sprach mir

    ein Weib: "wohl brach ich die Ehe, aber zuerst brach die Ehe - mich!"

  • BD
    Barbara Dribbusch

    Es ist richtig, dass es um Trennungsunterhalt ging, der aber in der Regel eher lockerer und nicht strenger gehandhabt wird als der Unterhalt nach dem Scheidungsurteil. Es ist richtig, dass die Frau nach dem neuen Unterhaltsrecht arbeiten müßte. Sie hat aber bereits einen Teilzeitjob, die Unterhaltszahlung des Mannes sollten diesen nur "aufstocken". In der Argumentation des Gerichts ging es aber ausdrücklich nicht um die "Erwerbsobliegenheit", sondern um die "Verwirkung" des Anspruch auf (aufstockenden) Unterhalt aufgrund von persönlichem Fehlverhalten- also um die Schuldfrage.

  • T
    tom

    Das Unterhaltsrecht sollte gründlich überarbeit und den gesellschaftlichen Gegebenheiten angepaßt werden. Wenn ein Mann sich für eine jüngere trennt, dann erwarten alle INNEN, dass er mal schon Unterhalt für die "Alte" zahlt, die ja die Kinder nur für ihn bekommen und gross gezogen hat und auch nur seinetwegen zuhause blieb und nicht arbeitete. Wenn eine Weiblichkeit bemerkt, dass andere Männern auch nett sind, darf der Ehemann ohne Zweifel und Scham ausgenommen werden - und das nicht nur beim Unterhalt. Nein, nein, nein. Unterhalt zwischen Eheleuten sollte nach Scheidung stark eingeschränkt werden. Unterhalt für die Kinder ist etwas ganz anderes, auch wenn der alleinige und ausschliessliche Erzeuger (Frauen sind ja nur Austrägerinnen und können nie was dafür) ja oftmals weder Umgangs- noch Sorgerecht bekommt. Vielleicht merkt mal jemand, dass da ganz alte Ansichten (nämlich der Mann ist der alleinig alles könnende, entscheidende und wirklich wichtige) hinter diesen Unterhaltsregelungen stehen. Erst dann werden die Frauen wirklich frei und unabhängig.

  • A
    axel

    @ Irene:

    Du hast Recht, es geht um den Trennungsunterhalt im Trennungsjahr.

    Beim Surfen zum Urteil habe ich noch zusätzlich erfahren, dass es in der Ehe bereits seit 9 Jahren nicht mehr zum Sex gekommen ist. Soweit zu den u. U. sehr wohl berechtigten Hinweisen, dass am Scheitern einer Ehe regelmäßig zwei Personen "schuld" sind. Es bleibt m. E. dabei, dass die Einführung der Schuldfrage durch die Hintertür politisch zu verurteilen ist. Was die vereinfachende Darstellung "so sind die Frauen/ Männer" betrifft, noch zur Info: Das Urteil wurde gefällt durch einen vorsitzenden Richter und zwei beisitzende Richterinnen.

  • A
    axel

    Dass Unterhaltsansprüche wegen Fremdgehens gekürzt werden, ist z. T. lebensgefährlich. Ich habe eine Verwandte nach dem alten Scheidungsrecht verloren, denn ihr drohte eine Scheidung, bei der ihr die Schuld im Urteil drohte. Sie hat sich auf den richterlich empfohlenen Rettungsversuch eingelassen und wurde von ihrem während des Versuches erwürgt.

     

    Dass Unterhaltsansprüche gekürzt werden, weil Ex-Frau oder -Mann mit einem neuen Lover zusammenleben (= gemeinsamer Haushalt) oder sich dauerhaft nicht um Arbeit bemühen geht in Ordnung. Nur ging es in dem Urteil nicht darum, obwohl es einige Kommentare gern so hätten, damit die Rückkehr zum alten Schuldrecht und hauptsächlich männliche Sparsamkeit auf Kosten der Frauen nicht so offensichtlich werden.

  • D
    denninger

    @"anke":

    Es geht nicht um "alte Regeln", sondern um Konsequenzem aus dem (immer noch) gültigen §1353 BGB. Wer die Ehe für ein Kasperltheater hält muss ja nicht heiraten. Die Eheschließung bringt eben neben Rechten auch Pflichten (hier Treuepflicht) mit sich. Wer seine Pflichten verletzt darf sich über rechtliche Folgen nicht wundern. Das ist kein "Schritt zurück" sondern die Anpassung von Rechtsnormen an zeitgemässe Auslegungen. Dass die rechtliche Auslegung der Ehe durchaus progressiv ist lässt der (relativ neue) Straftatbestand der Vergewaltigung auch in der Ehe erkennen.

    Mal ganz anders herum gefragt:

    Wenn nichteheliche Lebensgemeinschaften der Ehe gleichgestellt werden sollen wäre es eine Ungerechtigkeit, den Ehepartner im Unterhalts- und Ausgleichsrecht schlechter als den Lebensgefährten zu stellen oder etwa nicht?

  • A
    anke

    "Selber Schuld!", lautet die Zusammenfassung der Argumente jener Männer, die sich hier geäußert haben. Offenbar lässt sich ein Prinzip ja doch nicht so einfach abschaffen, schon gar nicht von Juristen und mit dem oft bemühten Federstrich. Das (Wieder-)Einführen alter Regeln, fürchte ich ist sehr viel einfacher. Allein deswegen schon, weil sie ja schließlich aus Sicht gewisser Leute bereits mit Erfolg praktiziert worden sind. Wer Frauen mit der Begründung den Unterhalt streicht, sie würden ihrem Gatten Dinge wie Zuwendung, Hilfe und Fürsorge schuldeten, und zwar ganz und gar einseitig und ausschließlich dergestalt, dass sie mit keinem anderen Mann ins Bett gehen, der handelt sich meiner Meinung nach vollkommen zu recht den Vorwurf ein, er würde das Rad der Geschichte zurückdrehen wollen. Da hin, wo Recht eher einem diffusen Fühlen entsprach als irgend einer Form von Logik.

     

    Übrigens: Wenn die Abschaffung des Schuld-Prinzips im Scheidungsrecht heute schon keine Konsequenzen mehr für das Unterhaltsrecht hat, hat sie womöglich schon morgen auch keine mehr für das Sorgerecht. Dann, liebe Freunde, wären wir wieder genau da, wo Fontanes Effi Briest schon vor über 105 Jahren gewesen ist. "Lasst euch bloß nicht mit Kerlen ein, die unbedingt den schwer beschäftigten Alleinverdiener geben wollen!", kann man jungen Frauen unter solchen Voraussetzungen nur dringend empfehlen. Und wer nicht hören will, der muss halt fühlen.

  • I
    Irene

    Kann mir mal jemand was erklären?

     

    Geht es in dem Urteil nicht nur um den Trennungsunterhalt, während des Trennungsjahres, d.h. wird mit der Scheidung auch in diesem Fall das neue Unterhaltsrecht greifen, nach dem die Frau arbeiten muss, wenn sie keine kleinen Kinder zu versorgen hat?

  • R
    Ricky

    witzig * die frauen sollten sich entlich mal von ehe und familie verabschieden!

     

    die geschichte zeigt seit tausenden von jahren, dass männer immer besser gestellt werden.

    sie verdienen besser,

    schleichen sich aus der verantwortung für frauen und kinder davon,

    haben noch nie ein wirkliches unrechts bewusstsein für ihr egoistisches verhalten entwickelt,

     

    und letztlich ist immer die frau schuld_egal was bübchen aus unfähigkeit nicht schafft.

  • BE
    Brigitte ENAULT

    An Beelzebub : In Frankreich zahlen die Männer ihren Frauen keinen Unterhalt nach der Scheidung nur den Kindern, da die Frauen fast alle mit Kindern arbeiten. Ich lebe auch in Scheidung und habe 2 Kinder. Ich bin immer abeiten gegangen und verlange nichts von meinem Ex-Mann. Die deutschen Frauen müssen endlich selbständig werden. Unsere Kinder sind deshalb nicht weniger intelligent.

  • DD
    Donatella Danim

    Dabei wäre die Lösung doch so einfach, die Länder mit fortschrittlichem Familienrecht (z.B. ganz Skandinavien) machen seit Jahren vor wie es geht: Unterhalt zwischen erwachsenen Menschen GIBT ES NICHT. Es gibt Kindesunterhalt und die Leute dürfen gerne vereinbaren, sich gegenseitig etwas zu zahlen. Aber einen Dampfhammer-Staat, der mit 20.000 Richtern, 200.000 Anwälten, 15.000 Beiständen in Jugendämtern und unzähligen "Experten" die absonderlichsten Unterhaltsverwinkelungen ausknobelt und durchsetzt, den leisten sind nur sehr wenige Länder in der Welt. Und wir werden ihn uns auch nicht mehr lange leisten können. Angesichts der katastrophalen Ergebnisse verwundert es, dass es überhaupt so lange ging.

  • I
    icke

    Die Diskussion ist doch vom Grundsatz her völlig falsch! Wieso gibt es in einer emanzipierten Welt überhaupt den Anspruch auf Unterhaltszahlungen nach der Ehe? Sollen die Frauen doch arbeiten gehen. Wesshalb soll der Mann sein ganzes Leben für die Finanzlage seiner, anfangs Angetrauten, späteren Ex, verantwortlich sein? Wo bleibt hier die Emanzipation (die will hier ja keine Frau, so wie's ist, ist es ja schön bequem und sicher!).

     

    Übrigens, ein BGB das seine Wurzeln im Römischen Reich hat, kann man nun mal nicht modernflicken.

  • C
    Chris

    Zitat "Theoretisch betrachtet sind am Fremdgehen nicht nur die "untreuen" Partner Schuld.

    Was treibt den Partner in die Arme eines anderen?"

     

    So könnte auch ein Vergewaltiger argumentieren, der dem Anblick gepushter Oberweite bei kurzer Rocklänge zum Opfer gefallen ist.

     

    Finde schon, dass bei einer Scheidung auch die Schuldfrage erörtert werden sollte.

  • C
    Comment

    Wo kämen wir bloß wieder hin, wenn jetzt Moral als Qualitätsmerkmal in zwischenmenschlichen Beziehungen einzug halten würde!?

    Es zählt Quantität!

    Einkommen des Mannes (gerne auch fiktiv), benötigte Dauer für eigene Kindesbetreuung - fertig sind die Argumente, für berufsbedingte Nachteile von Frauen, bei nachhaltigem Unterhaltungsfluss.

    Die djb schafft es eine ganze Nation in den quantitativen und qualitativen Ruin zu treiben.

    Frau bedankt sich für die unterstützende Berichterstattung, Mann schüttelt nur noch mit dem Kopf!

  • B
    bruno

    Das mit der Reform des Scheidungsrechts von 1976 keine "schmutzige Wäsche" mehr gewaschen werden sollte, war nicht mehr als eine fromme Wunschvorstellung. Mittlerweile wird mehr gestritten als je zuvor, jeder 2. Prozess in Deutschland ist ein Familiengerichtsprozeß.

    Das der djb nun Krokodilstränen vergießt war abzusehen, schließlich hat dieser mit aller Macht dazu beigetragen daß es in Deutschland ein Unterhaltssystem wie kein anderes auf der Welt gibt. Wie stellt sich denn Frau Näke eine Unterhaltsversagung vor, muß der Mann dazu erst belegen daß er keine Schuld hat wenn seine Frau fremdgeht?

  • AD
    Axel Dörken

    Was, wenn wir uns von unserem Schuldverständnis lösten und zur Frage nach der Ursächlichkeit wechselten?

     

    Ja, beide Partner verursachen den Umstand der beim jeweiligen Partner zur Unzufriedenheit führt.

     

    Jeder Partner ist immer für seine Gefühle ursächlich, da sie in ihm entstehen und niemand ihn dazu zwingen kann so zu fühlen und er auch anders fühlen könnte.

     

    Jeder steht dafür ein, ws er tut. "Fremdgehen" ist eine Aktion, zu der sich bewusst oder unbewusst freiwillig entschieden wird.

     

    Nebenaspekt: Wieso wird "Fredmgehen" dazu genutzt, sich unwohl zu fühlen? Kasnn es auch dazu benutzt werden, sich bewusst zu machen, dass wir innerhalb einer Beziehung nicht im Gefängnis sind und dass wir die Dinge entweder freiwillig machen ("treu bleiben" oder "fremd gehen") oder gar nicht? wieso legen wir uns auch noch in unseren Liebvsbeziehungen Druck und Zwang auf?

     

    Es ist, denke ich, Zeit für einen Wechsel der Moralvorstellungen. Denn die Art, die viele nutzen, um miteinander umzugehen, hat wenig Soziales an sich.

  • P
    Prinzipator

    Lieber Juristinnenbund,

     

    selbstverständlich kann auch der Mann Schuld am

    Scheitern der Ehe sein, aber (und das gilt für alle): wer in einer Beziehung unzufrieden ist und dann wer fremd geht, statt eine saubere Trennung anzustreben, hat verspielt.

    Das ist eventuell weniger eine juristische Frage, sondern eine moralische.

  • MS
    Michael Schneider

    Auch wenn es JuristInnen nicht passt, es gilt gleiches Recht für alle. Wer sich einem anderen Partner zuwendet, kann kaum erwarten, dass dies vom Verlassenen auch noch finanziert wird. Das wäre schön, einen neuen Mann, viel Geld vom verlassenen Partner, da kann man so richtig aus dem Vollen schwelgen. Der Mann könnnte schuld sein? Ich dachte, das Schuldprizinp sei abgeschafft? Wohl nur für Frauen, Männer haben immer schuld? Hallo, geht´s noch?

    Nach der Trennung haben sich die Parter selbst zu versorgen! Jeder ist für sich und seinen Unterhalt selbst verantwortlich!

  • BS
    Bernhard Schoch

    das kann ja wohl nicht wahr sein, wo leben wir denn? dass zum scheitern einer ehe in der regel zwei dazu gehören, müsste doch auch bis zweibrücken vorgedrungen sein. die kritik des juristinnenverbundes ist völlig berechtigt! aber hier sieht man, dass reaktionäre kräfte in deutschland wieder mehr und mehr die oberhand gewinnen.

  • B
    Beelzebub

    Sieht so aus, als verhelfe das neue Unterhaltsrecht den Frauen endlich zu wirklicher Emanzipation. Keine unwürdige Abhängigkeit mehr von den Zuwendungen eines Mannes, sondern eigenständiges Leben mit selbstverdientem Lebensunterhalt. So soll es sein!

     

    "Nein, wir wollen den Frauen gerade nicht die Wahl lassen zwischen Berufstätigkeit und Mutterdasein und zwar aus dem einfachen Grunde, weil zu viele Frauen sich für die Mutterschaft entscheiden würden." (Simone de Beauvoir)

  • A
    aso

    "Es könne auch sein, dass sich der Mann "eheschädigend" verhalten habe und die Aufnahme der neuen Beziehung der Frau eine Folge davon war. In der Scheidungsreform von 1976 sei das Schuldprinzip abgeschafft worden..."

     

    Richtig, das Schuldprinzip ist 76 abgeschafft worden. Deshalb kann es nicht angehen, daß nun formuliert wird, der Mann habe sich womöglich "eheschädigend" verhalten. Und sozusagen die Ehefrau genötigt untreu zu werden!

    Gehts noch?

    Das Schuldprinzip wurde abgeschafft, weil zum Scheitern einer Ehe immer zwei gehören...und man nicht nur eine Partei verantwortlich machen kann.

     

    Es könnte auch sein, daß der Ehemann sich noch Hoffnungen macht, und die Ehe noch retten möchte.

     

    Das gemeinschaftliche Ehe-Arrangement wird aber einseitig durch das völlig egoistische Motiv der Untreue schuldhaft zunichte gemacht.

     

    Daß Juristinnen das Urteil zum Trennungsunterhalt für grundsätzlich falsch halten, scheint aus weiblicher Sicht nur logisch:

     

    Nach dem Scheitern der Ehe Fremdgehen, plus Unterhaltszahlungen des Ex wären in Gefahr.

     

    Welcher Mann läßt sich sowas bieten?, insofern ist das Urteil völlig korrekt.

     

    Vielleicht heben sich die Damen den neuen Lover besser für die Zeit nach der Ehe auf...

  • S
    sInDy

    Theoretisch betrachtet sind am Fremdgehen nicht nur die "untreuen" Partner Schuld.

    Was treibt den Partner in die Arme eines anderen?

    Doch wohl eine unglückliche Partnerschaft, sexuelle Frustration oder das Gefühl, dem Partner nie gerecht werden zu können, weil dieser einen schlechthin nicht ernst nimmt.

     

    Das Urteil hätte genausogut aus den 50ger Jahren sein können.

  • T
    ThomasB

    Ich halte das Urteil von meinem Rechtsempfinden her für absolut korrekt. Eigenartig find ich die Grundrichtung des Artikels wonach ja auch genauso gut der Mann Schuld an den Eheproblemen sein könne und er daher seine Frau womöglich noch genötigt hätte fremdzugehen. Oh meine Göttin! Hört bitte auf immer auf bei einem Geschlecht die Fehler zu suchen. Wenn ein Partner fremdgeht halte ich es durchaus für richtig Unterhalt zu versagen, egal jetzt ob eine Frau oder ein Mann fremdgegangen ist.

  • M
    Martin

    Die Ehe führt zu gewissen Rechten und Pflichten, die uneheliche Paare nicht haben, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere ist Privatsache, auch Sex und Verhältnisse mit wem auch immer. Das darf keinen Einfluß haben, das wäre mittelalterlich.

     

    Dennoch Kritik: Warum wird immer wieder das Mann-Frau-Verhältnis so einseitig dargstellt? Haben die Frauen Probleme mit der Gleichberechtigung? Es könnte ja auch ein Mann fremdgehen und dann keinen Unterhalt von der Frau bekommen.

  • C
    clauser

    Wir wollen alles, und das sofort? Es war doch überfällig, dass ein wenig Realismus ins Scheidungsrecht zurückkehrt. Reisende soll man nicht aufhalten, aber ihnen nicht auch noch Geld hinterherwerfen.

  • M
    Mikel

    Meine Frau wurde in den letzten Monaten immer "zurückhaltender". Am 29.9. eröffnete sie mir, dass sie Schwanger ist. Leider nicht von mir, obwohl ich gerne ein drittes Kind gehabt hätte. Meine Frau arbeitet 18 Stunden in der Woche (meistens an Wochenenden) und besucht einen Masterstudiengang zum "Wirtschaftsingenieur". Ich arbeite 50 bis 60 Stunden die Woche, habe aber das Glück, mir meine Zeit einteilen zu können. So bringe ich unsere Kinder (3 und 8) unter der Woche an mehreren Tagen in die Schule und den Kindergarten und hole sie nachmittags wieder ab. An Wochenenden wenn meine Frau arbeitet, kümmere ich mich natürlich auch um die Kinder. Meine Frau hat mit ihrem Lover nun schon 3 mal Schluss gemacht um ihn 3 Tage später wieder anzurufen und ihm mitzuteilen, wie sehr sie ihn vermisst. Das vom Lover in unserer Stadt angemietete Haus ist gekündigt (nach der ersten Trennung), nun sucht man ein Neues. In der Zwischenzeit spielen wir Family as usual, denn die Kinder wissen noch nichts. Wenn ein neues Haus eingerichtet ist, will Sie umziehen. Und nun raten sie mal wovon meine Frau ausgeht?

    Der Lover und Vater des Babys zahlt Unterhalt für Baby und für sie (Der Mann ist seit 24 Jahren Verheiratet, hat eine 18 jährige Tochter). Die Kinder will sie mitnehmen, damit sie den Unterhalt für die Kinder erhält. Im Trennungsjahr erwartet sie darüber hinaus auch noch Trennungsunterhalt von mir. Nach einer kurzen Babypause wird dann wieder gearbeitet und studiert. Nun raten Sie mal, wer dann die Kinder in die Schule bringen und an den Wochenenden betreuen soll, denn ihr Lover ist Bestenfalls 3 Tage die Woche da, da er eine Firma 230 km entfernt führen muss.

     

    Meine Frau ist sicherlich nicht besonders berechnend oder egoistisch. Ihre Vorstellungen entspringen einem Rechtsempfinden, das unsere Gesellschaft über viele Jahre gepflegt hat.

     

    Es wird Zeit, das sich daran was ändert und dieses Urteil kann man, so gesehen, nur begrüßen.

  • N
    nik

    Meinung (nicht Recht): Gemeinsamer Zugewinn setzt i.d. Ehe gemeinsame Anstrengungen voraus, ein einziges Kind kann nicht mehr 25 J.+x berufliche Untätigkeit legitimieren - die Zeiten sind vorbei. Eigentlich kein schlechtes Motto - vielleicht ändert das endlich mal das antiquierte Berufswahlverhalten und die Partnerschafts/Geldbörsenfixierung von Frauen, so das diese sich mal in der ach so harten kapitalistischen Wirklichkeit - und damit am Tisch der Entscheidungen einfinden, statt sich über eine Unterhalts-Ungerechtigkeit (die i.d.F. nun wirklich nicht vorhanden ist) zu beklagen. Motto: Hört auf zu Jammern - seien wir künftig realistisch und fordern das Unmögliche...

    Die Sache der Frauen bleibt die Sache der Frauen,

    aber was machen diese wenn sie Mutter werden?

    Dann spätestens merken sie wie kindsköpfig auch ihre zur Arbeit geschickten Männer noch sind - und richten sich nicht selten in dieser Existenz häuslich ein, zumal der gewählte Beruf ja nicht wirklich die Familie ernähren könnte. Aus dieser ach so bedauernswerten Position heraus wird nun wieder das Unterhaltsklagelied angestimmt. Daran gibt es nichts zu verstehen, es handelt sich um eine weitere Trickserei und Ausblendung der von Frauen und Müttern am Arbeitsmarkt und im Berufsleben zu klärenden Fragen. Schuld ist natürlich immer der Mann? Ok, es gibt reichlich Arschlöcher - es gibt aber auch die kultivierte Mutlosigkeit und Untätigkeit von Frauen.

  • N
    niki

    hin oder her, eine Ehe ist sachlich und rechtlich eine sog. Zugewinngemeinschaft, man sollte also nachsehen wohin der "Gewinn" fliesst bzw. wer die Lasten (Kind, evtl. Haus, Auto, Vers. etc.) trägt - die hier nahezu ausschließlich von seiner Seite gezahlt wurden - womit aber erst ein Teil des Zugewinnabflusses geklärt ist.

    Im konkreten Fall ist die monetäre "Schuldfrage" nicht unerheblich: sie partizipiert i.d. ersten Ehe vom Einkommen des Angetrauten und parallel von dem des "Lovers" und späteren Kandidaten, das ist im Grunde alles. Folglich fällt (Kind nach 25 J. Ehe außen vor) ihr, die in der Ehe ja lediglich als Aushilfskraft tätig war, in diesem Verhältnis notwendig ein (lastenfreier) recht unverdienter Teil des ehelichen Zugewinns zu. Das ist schon etwas frech: Wenn meine Frau sich (bei nur einem Kind) ein Vierteljahrhundert so einen Lenz gönnen würde, sollte mich Trottel mal jemand aufwachen lassen...

    Vermutlich hat der so bediente Gatte sie im Laufe der Zeit öfter mal zur Erwerbstätigkeit an - und damit in die Arme des nächsten Idioten getrieben.

    Sonderlich ungerecht ist das Urteil aus dieser Perspektive auch im moralischen Sinne deshalb aus meiner Sicht nicht. Eine gleichwertige "Schuldfrage" auf der Geschlechterebene stellt sich in einer Ehe mit dieser Lastenverteilung nicht. Sie war so gut wie gar nicht beruflich engagiert und hat ihre "ehelichen Erwerbsobliegenheiten" (das gibt es auch für Frauen) nicht ernsthaft in Angriff genommen, woran er sie wohl kaum hätte hindern können / wollen.

  • EZ
    Erika Zeman

    Ich finde nicht nur das Urteil erschreckend, sondern auch die Kommentare. Unterhalt ist der Beitrag des einen Ehepartners an den anderen zum Überleben. Die Schuldfrage wurde abgeschafft, weil erkannt wurde, dass am Scheitern einer Ehe immer Beide beteiligt sind. Wer dann aus der gescheiterten Ehe ausbricht ist vollkommen egal, da die Ehe gescheitert ist. Keinen Unterhalt zu zahlen, mit Unterstüzung des Gerichts, aus verletzten Gefühlen heraus ist eine Schweinerei, egal wie auch immer man das sieht. Das neue Scheiungsgesetzt hat da schon ganz viel verändert indem es Berufstätigkeit der Frau fordert. Die Schuldfrage wieder auszubuddeln ist ja wohl das Letzte

  • RM
    Rolf Mueller

    Unterhalt wird gezahlt, damit der finanziell weniger eigenständige Partner nach der Ehe menschenwürdig leben kann, und nicht als Belohnung für Wohlverhalten. Ich bin ziemlich verwundert, wie kleinbürgerlich und engstirnig sich hier viele taz-LeserInnen äußern.

  • F
    Fensterfarbe

    Hmmm dieser Rechtsbereich sollte dringend über arbeitet werden, die Formulierungen erinnern etwas an die 60-70ger Jahre.

     

    Allerdings sollte es auch klar sei das wenn jemand in einer Ehe betrügt und dieses daran scheitert, der jenige nicht auch noch ein Gnadenbrot als "Belohnung" bekommt.

  • H
    Heiner

    Tja, mit dem eigenen Mann nichts mehr zu tun haben wollen, aber sein Geld freudig nehmen. Gut, dass manche Richter diesem Unsinn ein Ende setzen.

  • A
    Antilopenmond

    Sehr anachron dieses Urteil. Vielleicht ein Richterspruch aus Eigenbetroffenheit heraus oder das Urteil eines Moralisten?

    Selbst Nietzsche formulierte in seinem Buch "Also sprach Zarathustra" die Situation der Frau in der Ehe treffen.

    "Und besser noch Ehebrechen als Ehe-biegen, Ehelügen! - So sprach mir

    ein Weib: "wohl brach ich die Ehe, aber zuerst brach die Ehe - mich!"

  • BD
    Barbara Dribbusch

    Es ist richtig, dass es um Trennungsunterhalt ging, der aber in der Regel eher lockerer und nicht strenger gehandhabt wird als der Unterhalt nach dem Scheidungsurteil. Es ist richtig, dass die Frau nach dem neuen Unterhaltsrecht arbeiten müßte. Sie hat aber bereits einen Teilzeitjob, die Unterhaltszahlung des Mannes sollten diesen nur "aufstocken". In der Argumentation des Gerichts ging es aber ausdrücklich nicht um die "Erwerbsobliegenheit", sondern um die "Verwirkung" des Anspruch auf (aufstockenden) Unterhalt aufgrund von persönlichem Fehlverhalten- also um die Schuldfrage.

  • T
    tom

    Das Unterhaltsrecht sollte gründlich überarbeit und den gesellschaftlichen Gegebenheiten angepaßt werden. Wenn ein Mann sich für eine jüngere trennt, dann erwarten alle INNEN, dass er mal schon Unterhalt für die "Alte" zahlt, die ja die Kinder nur für ihn bekommen und gross gezogen hat und auch nur seinetwegen zuhause blieb und nicht arbeitete. Wenn eine Weiblichkeit bemerkt, dass andere Männern auch nett sind, darf der Ehemann ohne Zweifel und Scham ausgenommen werden - und das nicht nur beim Unterhalt. Nein, nein, nein. Unterhalt zwischen Eheleuten sollte nach Scheidung stark eingeschränkt werden. Unterhalt für die Kinder ist etwas ganz anderes, auch wenn der alleinige und ausschliessliche Erzeuger (Frauen sind ja nur Austrägerinnen und können nie was dafür) ja oftmals weder Umgangs- noch Sorgerecht bekommt. Vielleicht merkt mal jemand, dass da ganz alte Ansichten (nämlich der Mann ist der alleinig alles könnende, entscheidende und wirklich wichtige) hinter diesen Unterhaltsregelungen stehen. Erst dann werden die Frauen wirklich frei und unabhängig.

  • A
    axel

    @ Irene:

    Du hast Recht, es geht um den Trennungsunterhalt im Trennungsjahr.

    Beim Surfen zum Urteil habe ich noch zusätzlich erfahren, dass es in der Ehe bereits seit 9 Jahren nicht mehr zum Sex gekommen ist. Soweit zu den u. U. sehr wohl berechtigten Hinweisen, dass am Scheitern einer Ehe regelmäßig zwei Personen "schuld" sind. Es bleibt m. E. dabei, dass die Einführung der Schuldfrage durch die Hintertür politisch zu verurteilen ist. Was die vereinfachende Darstellung "so sind die Frauen/ Männer" betrifft, noch zur Info: Das Urteil wurde gefällt durch einen vorsitzenden Richter und zwei beisitzende Richterinnen.

  • A
    axel

    Dass Unterhaltsansprüche wegen Fremdgehens gekürzt werden, ist z. T. lebensgefährlich. Ich habe eine Verwandte nach dem alten Scheidungsrecht verloren, denn ihr drohte eine Scheidung, bei der ihr die Schuld im Urteil drohte. Sie hat sich auf den richterlich empfohlenen Rettungsversuch eingelassen und wurde von ihrem während des Versuches erwürgt.

     

    Dass Unterhaltsansprüche gekürzt werden, weil Ex-Frau oder -Mann mit einem neuen Lover zusammenleben (= gemeinsamer Haushalt) oder sich dauerhaft nicht um Arbeit bemühen geht in Ordnung. Nur ging es in dem Urteil nicht darum, obwohl es einige Kommentare gern so hätten, damit die Rückkehr zum alten Schuldrecht und hauptsächlich männliche Sparsamkeit auf Kosten der Frauen nicht so offensichtlich werden.

  • D
    denninger

    @"anke":

    Es geht nicht um "alte Regeln", sondern um Konsequenzem aus dem (immer noch) gültigen §1353 BGB. Wer die Ehe für ein Kasperltheater hält muss ja nicht heiraten. Die Eheschließung bringt eben neben Rechten auch Pflichten (hier Treuepflicht) mit sich. Wer seine Pflichten verletzt darf sich über rechtliche Folgen nicht wundern. Das ist kein "Schritt zurück" sondern die Anpassung von Rechtsnormen an zeitgemässe Auslegungen. Dass die rechtliche Auslegung der Ehe durchaus progressiv ist lässt der (relativ neue) Straftatbestand der Vergewaltigung auch in der Ehe erkennen.

    Mal ganz anders herum gefragt:

    Wenn nichteheliche Lebensgemeinschaften der Ehe gleichgestellt werden sollen wäre es eine Ungerechtigkeit, den Ehepartner im Unterhalts- und Ausgleichsrecht schlechter als den Lebensgefährten zu stellen oder etwa nicht?

  • A
    anke

    "Selber Schuld!", lautet die Zusammenfassung der Argumente jener Männer, die sich hier geäußert haben. Offenbar lässt sich ein Prinzip ja doch nicht so einfach abschaffen, schon gar nicht von Juristen und mit dem oft bemühten Federstrich. Das (Wieder-)Einführen alter Regeln, fürchte ich ist sehr viel einfacher. Allein deswegen schon, weil sie ja schließlich aus Sicht gewisser Leute bereits mit Erfolg praktiziert worden sind. Wer Frauen mit der Begründung den Unterhalt streicht, sie würden ihrem Gatten Dinge wie Zuwendung, Hilfe und Fürsorge schuldeten, und zwar ganz und gar einseitig und ausschließlich dergestalt, dass sie mit keinem anderen Mann ins Bett gehen, der handelt sich meiner Meinung nach vollkommen zu recht den Vorwurf ein, er würde das Rad der Geschichte zurückdrehen wollen. Da hin, wo Recht eher einem diffusen Fühlen entsprach als irgend einer Form von Logik.

     

    Übrigens: Wenn die Abschaffung des Schuld-Prinzips im Scheidungsrecht heute schon keine Konsequenzen mehr für das Unterhaltsrecht hat, hat sie womöglich schon morgen auch keine mehr für das Sorgerecht. Dann, liebe Freunde, wären wir wieder genau da, wo Fontanes Effi Briest schon vor über 105 Jahren gewesen ist. "Lasst euch bloß nicht mit Kerlen ein, die unbedingt den schwer beschäftigten Alleinverdiener geben wollen!", kann man jungen Frauen unter solchen Voraussetzungen nur dringend empfehlen. Und wer nicht hören will, der muss halt fühlen.

  • I
    Irene

    Kann mir mal jemand was erklären?

     

    Geht es in dem Urteil nicht nur um den Trennungsunterhalt, während des Trennungsjahres, d.h. wird mit der Scheidung auch in diesem Fall das neue Unterhaltsrecht greifen, nach dem die Frau arbeiten muss, wenn sie keine kleinen Kinder zu versorgen hat?

  • R
    Ricky

    witzig * die frauen sollten sich entlich mal von ehe und familie verabschieden!

     

    die geschichte zeigt seit tausenden von jahren, dass männer immer besser gestellt werden.

    sie verdienen besser,

    schleichen sich aus der verantwortung für frauen und kinder davon,

    haben noch nie ein wirkliches unrechts bewusstsein für ihr egoistisches verhalten entwickelt,

     

    und letztlich ist immer die frau schuld_egal was bübchen aus unfähigkeit nicht schafft.

  • BE
    Brigitte ENAULT

    An Beelzebub : In Frankreich zahlen die Männer ihren Frauen keinen Unterhalt nach der Scheidung nur den Kindern, da die Frauen fast alle mit Kindern arbeiten. Ich lebe auch in Scheidung und habe 2 Kinder. Ich bin immer abeiten gegangen und verlange nichts von meinem Ex-Mann. Die deutschen Frauen müssen endlich selbständig werden. Unsere Kinder sind deshalb nicht weniger intelligent.

  • DD
    Donatella Danim

    Dabei wäre die Lösung doch so einfach, die Länder mit fortschrittlichem Familienrecht (z.B. ganz Skandinavien) machen seit Jahren vor wie es geht: Unterhalt zwischen erwachsenen Menschen GIBT ES NICHT. Es gibt Kindesunterhalt und die Leute dürfen gerne vereinbaren, sich gegenseitig etwas zu zahlen. Aber einen Dampfhammer-Staat, der mit 20.000 Richtern, 200.000 Anwälten, 15.000 Beiständen in Jugendämtern und unzähligen "Experten" die absonderlichsten Unterhaltsverwinkelungen ausknobelt und durchsetzt, den leisten sind nur sehr wenige Länder in der Welt. Und wir werden ihn uns auch nicht mehr lange leisten können. Angesichts der katastrophalen Ergebnisse verwundert es, dass es überhaupt so lange ging.

  • I
    icke

    Die Diskussion ist doch vom Grundsatz her völlig falsch! Wieso gibt es in einer emanzipierten Welt überhaupt den Anspruch auf Unterhaltszahlungen nach der Ehe? Sollen die Frauen doch arbeiten gehen. Wesshalb soll der Mann sein ganzes Leben für die Finanzlage seiner, anfangs Angetrauten, späteren Ex, verantwortlich sein? Wo bleibt hier die Emanzipation (die will hier ja keine Frau, so wie's ist, ist es ja schön bequem und sicher!).

     

    Übrigens, ein BGB das seine Wurzeln im Römischen Reich hat, kann man nun mal nicht modernflicken.

  • C
    Chris

    Zitat "Theoretisch betrachtet sind am Fremdgehen nicht nur die "untreuen" Partner Schuld.

    Was treibt den Partner in die Arme eines anderen?"

     

    So könnte auch ein Vergewaltiger argumentieren, der dem Anblick gepushter Oberweite bei kurzer Rocklänge zum Opfer gefallen ist.

     

    Finde schon, dass bei einer Scheidung auch die Schuldfrage erörtert werden sollte.

  • C
    Comment

    Wo kämen wir bloß wieder hin, wenn jetzt Moral als Qualitätsmerkmal in zwischenmenschlichen Beziehungen einzug halten würde!?

    Es zählt Quantität!

    Einkommen des Mannes (gerne auch fiktiv), benötigte Dauer für eigene Kindesbetreuung - fertig sind die Argumente, für berufsbedingte Nachteile von Frauen, bei nachhaltigem Unterhaltungsfluss.

    Die djb schafft es eine ganze Nation in den quantitativen und qualitativen Ruin zu treiben.

    Frau bedankt sich für die unterstützende Berichterstattung, Mann schüttelt nur noch mit dem Kopf!

  • B
    bruno

    Das mit der Reform des Scheidungsrechts von 1976 keine "schmutzige Wäsche" mehr gewaschen werden sollte, war nicht mehr als eine fromme Wunschvorstellung. Mittlerweile wird mehr gestritten als je zuvor, jeder 2. Prozess in Deutschland ist ein Familiengerichtsprozeß.

    Das der djb nun Krokodilstränen vergießt war abzusehen, schließlich hat dieser mit aller Macht dazu beigetragen daß es in Deutschland ein Unterhaltssystem wie kein anderes auf der Welt gibt. Wie stellt sich denn Frau Näke eine Unterhaltsversagung vor, muß der Mann dazu erst belegen daß er keine Schuld hat wenn seine Frau fremdgeht?

  • AD
    Axel Dörken

    Was, wenn wir uns von unserem Schuldverständnis lösten und zur Frage nach der Ursächlichkeit wechselten?

     

    Ja, beide Partner verursachen den Umstand der beim jeweiligen Partner zur Unzufriedenheit führt.

     

    Jeder Partner ist immer für seine Gefühle ursächlich, da sie in ihm entstehen und niemand ihn dazu zwingen kann so zu fühlen und er auch anders fühlen könnte.

     

    Jeder steht dafür ein, ws er tut. "Fremdgehen" ist eine Aktion, zu der sich bewusst oder unbewusst freiwillig entschieden wird.

     

    Nebenaspekt: Wieso wird "Fredmgehen" dazu genutzt, sich unwohl zu fühlen? Kasnn es auch dazu benutzt werden, sich bewusst zu machen, dass wir innerhalb einer Beziehung nicht im Gefängnis sind und dass wir die Dinge entweder freiwillig machen ("treu bleiben" oder "fremd gehen") oder gar nicht? wieso legen wir uns auch noch in unseren Liebvsbeziehungen Druck und Zwang auf?

     

    Es ist, denke ich, Zeit für einen Wechsel der Moralvorstellungen. Denn die Art, die viele nutzen, um miteinander umzugehen, hat wenig Soziales an sich.

  • P
    Prinzipator

    Lieber Juristinnenbund,

     

    selbstverständlich kann auch der Mann Schuld am

    Scheitern der Ehe sein, aber (und das gilt für alle): wer in einer Beziehung unzufrieden ist und dann wer fremd geht, statt eine saubere Trennung anzustreben, hat verspielt.

    Das ist eventuell weniger eine juristische Frage, sondern eine moralische.

  • MS
    Michael Schneider

    Auch wenn es JuristInnen nicht passt, es gilt gleiches Recht für alle. Wer sich einem anderen Partner zuwendet, kann kaum erwarten, dass dies vom Verlassenen auch noch finanziert wird. Das wäre schön, einen neuen Mann, viel Geld vom verlassenen Partner, da kann man so richtig aus dem Vollen schwelgen. Der Mann könnnte schuld sein? Ich dachte, das Schuldprizinp sei abgeschafft? Wohl nur für Frauen, Männer haben immer schuld? Hallo, geht´s noch?

    Nach der Trennung haben sich die Parter selbst zu versorgen! Jeder ist für sich und seinen Unterhalt selbst verantwortlich!

  • BS
    Bernhard Schoch

    das kann ja wohl nicht wahr sein, wo leben wir denn? dass zum scheitern einer ehe in der regel zwei dazu gehören, müsste doch auch bis zweibrücken vorgedrungen sein. die kritik des juristinnenverbundes ist völlig berechtigt! aber hier sieht man, dass reaktionäre kräfte in deutschland wieder mehr und mehr die oberhand gewinnen.

  • B
    Beelzebub

    Sieht so aus, als verhelfe das neue Unterhaltsrecht den Frauen endlich zu wirklicher Emanzipation. Keine unwürdige Abhängigkeit mehr von den Zuwendungen eines Mannes, sondern eigenständiges Leben mit selbstverdientem Lebensunterhalt. So soll es sein!

     

    "Nein, wir wollen den Frauen gerade nicht die Wahl lassen zwischen Berufstätigkeit und Mutterdasein und zwar aus dem einfachen Grunde, weil zu viele Frauen sich für die Mutterschaft entscheiden würden." (Simone de Beauvoir)

  • A
    aso

    "Es könne auch sein, dass sich der Mann "eheschädigend" verhalten habe und die Aufnahme der neuen Beziehung der Frau eine Folge davon war. In der Scheidungsreform von 1976 sei das Schuldprinzip abgeschafft worden..."

     

    Richtig, das Schuldprinzip ist 76 abgeschafft worden. Deshalb kann es nicht angehen, daß nun formuliert wird, der Mann habe sich womöglich "eheschädigend" verhalten. Und sozusagen die Ehefrau genötigt untreu zu werden!

    Gehts noch?

    Das Schuldprinzip wurde abgeschafft, weil zum Scheitern einer Ehe immer zwei gehören...und man nicht nur eine Partei verantwortlich machen kann.

     

    Es könnte auch sein, daß der Ehemann sich noch Hoffnungen macht, und die Ehe noch retten möchte.

     

    Das gemeinschaftliche Ehe-Arrangement wird aber einseitig durch das völlig egoistische Motiv der Untreue schuldhaft zunichte gemacht.

     

    Daß Juristinnen das Urteil zum Trennungsunterhalt für grundsätzlich falsch halten, scheint aus weiblicher Sicht nur logisch:

     

    Nach dem Scheitern der Ehe Fremdgehen, plus Unterhaltszahlungen des Ex wären in Gefahr.

     

    Welcher Mann läßt sich sowas bieten?, insofern ist das Urteil völlig korrekt.

     

    Vielleicht heben sich die Damen den neuen Lover besser für die Zeit nach der Ehe auf...

  • S
    sInDy

    Theoretisch betrachtet sind am Fremdgehen nicht nur die "untreuen" Partner Schuld.

    Was treibt den Partner in die Arme eines anderen?

    Doch wohl eine unglückliche Partnerschaft, sexuelle Frustration oder das Gefühl, dem Partner nie gerecht werden zu können, weil dieser einen schlechthin nicht ernst nimmt.

     

    Das Urteil hätte genausogut aus den 50ger Jahren sein können.

  • T
    ThomasB

    Ich halte das Urteil von meinem Rechtsempfinden her für absolut korrekt. Eigenartig find ich die Grundrichtung des Artikels wonach ja auch genauso gut der Mann Schuld an den Eheproblemen sein könne und er daher seine Frau womöglich noch genötigt hätte fremdzugehen. Oh meine Göttin! Hört bitte auf immer auf bei einem Geschlecht die Fehler zu suchen. Wenn ein Partner fremdgeht halte ich es durchaus für richtig Unterhalt zu versagen, egal jetzt ob eine Frau oder ein Mann fremdgegangen ist.

  • M
    Martin

    Die Ehe führt zu gewissen Rechten und Pflichten, die uneheliche Paare nicht haben, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere ist Privatsache, auch Sex und Verhältnisse mit wem auch immer. Das darf keinen Einfluß haben, das wäre mittelalterlich.

     

    Dennoch Kritik: Warum wird immer wieder das Mann-Frau-Verhältnis so einseitig dargstellt? Haben die Frauen Probleme mit der Gleichberechtigung? Es könnte ja auch ein Mann fremdgehen und dann keinen Unterhalt von der Frau bekommen.

  • C
    clauser

    Wir wollen alles, und das sofort? Es war doch überfällig, dass ein wenig Realismus ins Scheidungsrecht zurückkehrt. Reisende soll man nicht aufhalten, aber ihnen nicht auch noch Geld hinterherwerfen.

  • M
    Mikel

    Meine Frau wurde in den letzten Monaten immer "zurückhaltender". Am 29.9. eröffnete sie mir, dass sie Schwanger ist. Leider nicht von mir, obwohl ich gerne ein drittes Kind gehabt hätte. Meine Frau arbeitet 18 Stunden in der Woche (meistens an Wochenenden) und besucht einen Masterstudiengang zum "Wirtschaftsingenieur". Ich arbeite 50 bis 60 Stunden die Woche, habe aber das Glück, mir meine Zeit einteilen zu können. So bringe ich unsere Kinder (3 und 8) unter der Woche an mehreren Tagen in die Schule und den Kindergarten und hole sie nachmittags wieder ab. An Wochenenden wenn meine Frau arbeitet, kümmere ich mich natürlich auch um die Kinder. Meine Frau hat mit ihrem Lover nun schon 3 mal Schluss gemacht um ihn 3 Tage später wieder anzurufen und ihm mitzuteilen, wie sehr sie ihn vermisst. Das vom Lover in unserer Stadt angemietete Haus ist gekündigt (nach der ersten Trennung), nun sucht man ein Neues. In der Zwischenzeit spielen wir Family as usual, denn die Kinder wissen noch nichts. Wenn ein neues Haus eingerichtet ist, will Sie umziehen. Und nun raten sie mal wovon meine Frau ausgeht?

    Der Lover und Vater des Babys zahlt Unterhalt für Baby und für sie (Der Mann ist seit 24 Jahren Verheiratet, hat eine 18 jährige Tochter). Die Kinder will sie mitnehmen, damit sie den Unterhalt für die Kinder erhält. Im Trennungsjahr erwartet sie darüber hinaus auch noch Trennungsunterhalt von mir. Nach einer kurzen Babypause wird dann wieder gearbeitet und studiert. Nun raten Sie mal, wer dann die Kinder in die Schule bringen und an den Wochenenden betreuen soll, denn ihr Lover ist Bestenfalls 3 Tage die Woche da, da er eine Firma 230 km entfernt führen muss.

     

    Meine Frau ist sicherlich nicht besonders berechnend oder egoistisch. Ihre Vorstellungen entspringen einem Rechtsempfinden, das unsere Gesellschaft über viele Jahre gepflegt hat.

     

    Es wird Zeit, das sich daran was ändert und dieses Urteil kann man, so gesehen, nur begrüßen.

  • N
    nik

    Meinung (nicht Recht): Gemeinsamer Zugewinn setzt i.d. Ehe gemeinsame Anstrengungen voraus, ein einziges Kind kann nicht mehr 25 J.+x berufliche Untätigkeit legitimieren - die Zeiten sind vorbei. Eigentlich kein schlechtes Motto - vielleicht ändert das endlich mal das antiquierte Berufswahlverhalten und die Partnerschafts/Geldbörsenfixierung von Frauen, so das diese sich mal in der ach so harten kapitalistischen Wirklichkeit - und damit am Tisch der Entscheidungen einfinden, statt sich über eine Unterhalts-Ungerechtigkeit (die i.d.F. nun wirklich nicht vorhanden ist) zu beklagen. Motto: Hört auf zu Jammern - seien wir künftig realistisch und fordern das Unmögliche...

    Die Sache der Frauen bleibt die Sache der Frauen,

    aber was machen diese wenn sie Mutter werden?

    Dann spätestens merken sie wie kindsköpfig auch ihre zur Arbeit geschickten Männer noch sind - und richten sich nicht selten in dieser Existenz häuslich ein, zumal der gewählte Beruf ja nicht wirklich die Familie ernähren könnte. Aus dieser ach so bedauernswerten Position heraus wird nun wieder das Unterhaltsklagelied angestimmt. Daran gibt es nichts zu verstehen, es handelt sich um eine weitere Trickserei und Ausblendung der von Frauen und Müttern am Arbeitsmarkt und im Berufsleben zu klärenden Fragen. Schuld ist natürlich immer der Mann? Ok, es gibt reichlich Arschlöcher - es gibt aber auch die kultivierte Mutlosigkeit und Untätigkeit von Frauen.

  • N
    niki

    hin oder her, eine Ehe ist sachlich und rechtlich eine sog. Zugewinngemeinschaft, man sollte also nachsehen wohin der "Gewinn" fliesst bzw. wer die Lasten (Kind, evtl. Haus, Auto, Vers. etc.) trägt - die hier nahezu ausschließlich von seiner Seite gezahlt wurden - womit aber erst ein Teil des Zugewinnabflusses geklärt ist.

    Im konkreten Fall ist die monetäre "Schuldfrage" nicht unerheblich: sie partizipiert i.d. ersten Ehe vom Einkommen des Angetrauten und parallel von dem des "Lovers" und späteren Kandidaten, das ist im Grunde alles. Folglich fällt (Kind nach 25 J. Ehe außen vor) ihr, die in der Ehe ja lediglich als Aushilfskraft tätig war, in diesem Verhältnis notwendig ein (lastenfreier) recht unverdienter Teil des ehelichen Zugewinns zu. Das ist schon etwas frech: Wenn meine Frau sich (bei nur einem Kind) ein Vierteljahrhundert so einen Lenz gönnen würde, sollte mich Trottel mal jemand aufwachen lassen...

    Vermutlich hat der so bediente Gatte sie im Laufe der Zeit öfter mal zur Erwerbstätigkeit an - und damit in die Arme des nächsten Idioten getrieben.

    Sonderlich ungerecht ist das Urteil aus dieser Perspektive auch im moralischen Sinne deshalb aus meiner Sicht nicht. Eine gleichwertige "Schuldfrage" auf der Geschlechterebene stellt sich in einer Ehe mit dieser Lastenverteilung nicht. Sie war so gut wie gar nicht beruflich engagiert und hat ihre "ehelichen Erwerbsobliegenheiten" (das gibt es auch für Frauen) nicht ernsthaft in Angriff genommen, woran er sie wohl kaum hätte hindern können / wollen.

  • EZ
    Erika Zeman

    Ich finde nicht nur das Urteil erschreckend, sondern auch die Kommentare. Unterhalt ist der Beitrag des einen Ehepartners an den anderen zum Überleben. Die Schuldfrage wurde abgeschafft, weil erkannt wurde, dass am Scheitern einer Ehe immer Beide beteiligt sind. Wer dann aus der gescheiterten Ehe ausbricht ist vollkommen egal, da die Ehe gescheitert ist. Keinen Unterhalt zu zahlen, mit Unterstüzung des Gerichts, aus verletzten Gefühlen heraus ist eine Schweinerei, egal wie auch immer man das sieht. Das neue Scheiungsgesetzt hat da schon ganz viel verändert indem es Berufstätigkeit der Frau fordert. Die Schuldfrage wieder auszubuddeln ist ja wohl das Letzte

  • RM
    Rolf Mueller

    Unterhalt wird gezahlt, damit der finanziell weniger eigenständige Partner nach der Ehe menschenwürdig leben kann, und nicht als Belohnung für Wohlverhalten. Ich bin ziemlich verwundert, wie kleinbürgerlich und engstirnig sich hier viele taz-LeserInnen äußern.

  • F
    Fensterfarbe

    Hmmm dieser Rechtsbereich sollte dringend über arbeitet werden, die Formulierungen erinnern etwas an die 60-70ger Jahre.

     

    Allerdings sollte es auch klar sei das wenn jemand in einer Ehe betrügt und dieses daran scheitert, der jenige nicht auch noch ein Gnadenbrot als "Belohnung" bekommt.

  • H
    Heiner

    Tja, mit dem eigenen Mann nichts mehr zu tun haben wollen, aber sein Geld freudig nehmen. Gut, dass manche Richter diesem Unsinn ein Ende setzen.

  • A
    Antilopenmond

    Sehr anachron dieses Urteil. Vielleicht ein Richterspruch aus Eigenbetroffenheit heraus oder das Urteil eines Moralisten?

    Selbst Nietzsche formulierte in seinem Buch "Also sprach Zarathustra" die Situation der Frau in der Ehe treffen.

    "Und besser noch Ehebrechen als Ehe-biegen, Ehelügen! - So sprach mir

    ein Weib: "wohl brach ich die Ehe, aber zuerst brach die Ehe - mich!"

  • BD
    Barbara Dribbusch

    Es ist richtig, dass es um Trennungsunterhalt ging, der aber in der Regel eher lockerer und nicht strenger gehandhabt wird als der Unterhalt nach dem Scheidungsurteil. Es ist richtig, dass die Frau nach dem neuen Unterhaltsrecht arbeiten müßte. Sie hat aber bereits einen Teilzeitjob, die Unterhaltszahlung des Mannes sollten diesen nur "aufstocken". In der Argumentation des Gerichts ging es aber ausdrücklich nicht um die "Erwerbsobliegenheit", sondern um die "Verwirkung" des Anspruch auf (aufstockenden) Unterhalt aufgrund von persönlichem Fehlverhalten- also um die Schuldfrage.

  • T
    tom

    Das Unterhaltsrecht sollte gründlich überarbeit und den gesellschaftlichen Gegebenheiten angepaßt werden. Wenn ein Mann sich für eine jüngere trennt, dann erwarten alle INNEN, dass er mal schon Unterhalt für die "Alte" zahlt, die ja die Kinder nur für ihn bekommen und gross gezogen hat und auch nur seinetwegen zuhause blieb und nicht arbeitete. Wenn eine Weiblichkeit bemerkt, dass andere Männern auch nett sind, darf der Ehemann ohne Zweifel und Scham ausgenommen werden - und das nicht nur beim Unterhalt. Nein, nein, nein. Unterhalt zwischen Eheleuten sollte nach Scheidung stark eingeschränkt werden. Unterhalt für die Kinder ist etwas ganz anderes, auch wenn der alleinige und ausschliessliche Erzeuger (Frauen sind ja nur Austrägerinnen und können nie was dafür) ja oftmals weder Umgangs- noch Sorgerecht bekommt. Vielleicht merkt mal jemand, dass da ganz alte Ansichten (nämlich der Mann ist der alleinig alles könnende, entscheidende und wirklich wichtige) hinter diesen Unterhaltsregelungen stehen. Erst dann werden die Frauen wirklich frei und unabhängig.

  • A
    axel

    @ Irene:

    Du hast Recht, es geht um den Trennungsunterhalt im Trennungsjahr.

    Beim Surfen zum Urteil habe ich noch zusätzlich erfahren, dass es in der Ehe bereits seit 9 Jahren nicht mehr zum Sex gekommen ist. Soweit zu den u. U. sehr wohl berechtigten Hinweisen, dass am Scheitern einer Ehe regelmäßig zwei Personen "schuld" sind. Es bleibt m. E. dabei, dass die Einführung der Schuldfrage durch die Hintertür politisch zu verurteilen ist. Was die vereinfachende Darstellung "so sind die Frauen/ Männer" betrifft, noch zur Info: Das Urteil wurde gefällt durch einen vorsitzenden Richter und zwei beisitzende Richterinnen.

  • A
    axel

    Dass Unterhaltsansprüche wegen Fremdgehens gekürzt werden, ist z. T. lebensgefährlich. Ich habe eine Verwandte nach dem alten Scheidungsrecht verloren, denn ihr drohte eine Scheidung, bei der ihr die Schuld im Urteil drohte. Sie hat sich auf den richterlich empfohlenen Rettungsversuch eingelassen und wurde von ihrem während des Versuches erwürgt.

     

    Dass Unterhaltsansprüche gekürzt werden, weil Ex-Frau oder -Mann mit einem neuen Lover zusammenleben (= gemeinsamer Haushalt) oder sich dauerhaft nicht um Arbeit bemühen geht in Ordnung. Nur ging es in dem Urteil nicht darum, obwohl es einige Kommentare gern so hätten, damit die Rückkehr zum alten Schuldrecht und hauptsächlich männliche Sparsamkeit auf Kosten der Frauen nicht so offensichtlich werden.

  • D
    denninger

    @"anke":

    Es geht nicht um "alte Regeln", sondern um Konsequenzem aus dem (immer noch) gültigen §1353 BGB. Wer die Ehe für ein Kasperltheater hält muss ja nicht heiraten. Die Eheschließung bringt eben neben Rechten auch Pflichten (hier Treuepflicht) mit sich. Wer seine Pflichten verletzt darf sich über rechtliche Folgen nicht wundern. Das ist kein "Schritt zurück" sondern die Anpassung von Rechtsnormen an zeitgemässe Auslegungen. Dass die rechtliche Auslegung der Ehe durchaus progressiv ist lässt der (relativ neue) Straftatbestand der Vergewaltigung auch in der Ehe erkennen.

    Mal ganz anders herum gefragt:

    Wenn nichteheliche Lebensgemeinschaften der Ehe gleichgestellt werden sollen wäre es eine Ungerechtigkeit, den Ehepartner im Unterhalts- und Ausgleichsrecht schlechter als den Lebensgefährten zu stellen oder etwa nicht?

  • A
    anke

    "Selber Schuld!", lautet die Zusammenfassung der Argumente jener Männer, die sich hier geäußert haben. Offenbar lässt sich ein Prinzip ja doch nicht so einfach abschaffen, schon gar nicht von Juristen und mit dem oft bemühten Federstrich. Das (Wieder-)Einführen alter Regeln, fürchte ich ist sehr viel einfacher. Allein deswegen schon, weil sie ja schließlich aus Sicht gewisser Leute bereits mit Erfolg praktiziert worden sind. Wer Frauen mit der Begründung den Unterhalt streicht, sie würden ihrem Gatten Dinge wie Zuwendung, Hilfe und Fürsorge schuldeten, und zwar ganz und gar einseitig und ausschließlich dergestalt, dass sie mit keinem anderen Mann ins Bett gehen, der handelt sich meiner Meinung nach vollkommen zu recht den Vorwurf ein, er würde das Rad der Geschichte zurückdrehen wollen. Da hin, wo Recht eher einem diffusen Fühlen entsprach als irgend einer Form von Logik.

     

    Übrigens: Wenn die Abschaffung des Schuld-Prinzips im Scheidungsrecht heute schon keine Konsequenzen mehr für das Unterhaltsrecht hat, hat sie womöglich schon morgen auch keine mehr für das Sorgerecht. Dann, liebe Freunde, wären wir wieder genau da, wo Fontanes Effi Briest schon vor über 105 Jahren gewesen ist. "Lasst euch bloß nicht mit Kerlen ein, die unbedingt den schwer beschäftigten Alleinverdiener geben wollen!", kann man jungen Frauen unter solchen Voraussetzungen nur dringend empfehlen. Und wer nicht hören will, der muss halt fühlen.

  • I
    Irene

    Kann mir mal jemand was erklären?

     

    Geht es in dem Urteil nicht nur um den Trennungsunterhalt, während des Trennungsjahres, d.h. wird mit der Scheidung auch in diesem Fall das neue Unterhaltsrecht greifen, nach dem die Frau arbeiten muss, wenn sie keine kleinen Kinder zu versorgen hat?

  • R
    Ricky

    witzig * die frauen sollten sich entlich mal von ehe und familie verabschieden!

     

    die geschichte zeigt seit tausenden von jahren, dass männer immer besser gestellt werden.

    sie verdienen besser,

    schleichen sich aus der verantwortung für frauen und kinder davon,

    haben noch nie ein wirkliches unrechts bewusstsein für ihr egoistisches verhalten entwickelt,

     

    und letztlich ist immer die frau schuld_egal was bübchen aus unfähigkeit nicht schafft.

  • BE
    Brigitte ENAULT

    An Beelzebub : In Frankreich zahlen die Männer ihren Frauen keinen Unterhalt nach der Scheidung nur den Kindern, da die Frauen fast alle mit Kindern arbeiten. Ich lebe auch in Scheidung und habe 2 Kinder. Ich bin immer abeiten gegangen und verlange nichts von meinem Ex-Mann. Die deutschen Frauen müssen endlich selbständig werden. Unsere Kinder sind deshalb nicht weniger intelligent.

  • DD
    Donatella Danim

    Dabei wäre die Lösung doch so einfach, die Länder mit fortschrittlichem Familienrecht (z.B. ganz Skandinavien) machen seit Jahren vor wie es geht: Unterhalt zwischen erwachsenen Menschen GIBT ES NICHT. Es gibt Kindesunterhalt und die Leute dürfen gerne vereinbaren, sich gegenseitig etwas zu zahlen. Aber einen Dampfhammer-Staat, der mit 20.000 Richtern, 200.000 Anwälten, 15.000 Beiständen in Jugendämtern und unzähligen "Experten" die absonderlichsten Unterhaltsverwinkelungen ausknobelt und durchsetzt, den leisten sind nur sehr wenige Länder in der Welt. Und wir werden ihn uns auch nicht mehr lange leisten können. Angesichts der katastrophalen Ergebnisse verwundert es, dass es überhaupt so lange ging.

  • I
    icke

    Die Diskussion ist doch vom Grundsatz her völlig falsch! Wieso gibt es in einer emanzipierten Welt überhaupt den Anspruch auf Unterhaltszahlungen nach der Ehe? Sollen die Frauen doch arbeiten gehen. Wesshalb soll der Mann sein ganzes Leben für die Finanzlage seiner, anfangs Angetrauten, späteren Ex, verantwortlich sein? Wo bleibt hier die Emanzipation (die will hier ja keine Frau, so wie's ist, ist es ja schön bequem und sicher!).

     

    Übrigens, ein BGB das seine Wurzeln im Römischen Reich hat, kann man nun mal nicht modernflicken.

  • C
    Chris

    Zitat "Theoretisch betrachtet sind am Fremdgehen nicht nur die "untreuen" Partner Schuld.

    Was treibt den Partner in die Arme eines anderen?"

     

    So könnte auch ein Vergewaltiger argumentieren, der dem Anblick gepushter Oberweite bei kurzer Rocklänge zum Opfer gefallen ist.

     

    Finde schon, dass bei einer Scheidung auch die Schuldfrage erörtert werden sollte.

  • C
    Comment

    Wo kämen wir bloß wieder hin, wenn jetzt Moral als Qualitätsmerkmal in zwischenmenschlichen Beziehungen einzug halten würde!?

    Es zählt Quantität!

    Einkommen des Mannes (gerne auch fiktiv), benötigte Dauer für eigene Kindesbetreuung - fertig sind die Argumente, für berufsbedingte Nachteile von Frauen, bei nachhaltigem Unterhaltungsfluss.

    Die djb schafft es eine ganze Nation in den quantitativen und qualitativen Ruin zu treiben.

    Frau bedankt sich für die unterstützende Berichterstattung, Mann schüttelt nur noch mit dem Kopf!

  • B
    bruno

    Das mit der Reform des Scheidungsrechts von 1976 keine "schmutzige Wäsche" mehr gewaschen werden sollte, war nicht mehr als eine fromme Wunschvorstellung. Mittlerweile wird mehr gestritten als je zuvor, jeder 2. Prozess in Deutschland ist ein Familiengerichtsprozeß.

    Das der djb nun Krokodilstränen vergießt war abzusehen, schließlich hat dieser mit aller Macht dazu beigetragen daß es in Deutschland ein Unterhaltssystem wie kein anderes auf der Welt gibt. Wie stellt sich denn Frau Näke eine Unterhaltsversagung vor, muß der Mann dazu erst belegen daß er keine Schuld hat wenn seine Frau fremdgeht?

  • AD
    Axel Dörken

    Was, wenn wir uns von unserem Schuldverständnis lösten und zur Frage nach der Ursächlichkeit wechselten?

     

    Ja, beide Partner verursachen den Umstand der beim jeweiligen Partner zur Unzufriedenheit führt.

     

    Jeder Partner ist immer für seine Gefühle ursächlich, da sie in ihm entstehen und niemand ihn dazu zwingen kann so zu fühlen und er auch anders fühlen könnte.

     

    Jeder steht dafür ein, ws er tut. "Fremdgehen" ist eine Aktion, zu der sich bewusst oder unbewusst freiwillig entschieden wird.

     

    Nebenaspekt: Wieso wird "Fredmgehen" dazu genutzt, sich unwohl zu fühlen? Kasnn es auch dazu benutzt werden, sich bewusst zu machen, dass wir innerhalb einer Beziehung nicht im Gefängnis sind und dass wir die Dinge entweder freiwillig machen ("treu bleiben" oder "fremd gehen") oder gar nicht? wieso legen wir uns auch noch in unseren Liebvsbeziehungen Druck und Zwang auf?

     

    Es ist, denke ich, Zeit für einen Wechsel der Moralvorstellungen. Denn die Art, die viele nutzen, um miteinander umzugehen, hat wenig Soziales an sich.

  • P
    Prinzipator

    Lieber Juristinnenbund,

     

    selbstverständlich kann auch der Mann Schuld am

    Scheitern der Ehe sein, aber (und das gilt für alle): wer in einer Beziehung unzufrieden ist und dann wer fremd geht, statt eine saubere Trennung anzustreben, hat verspielt.

    Das ist eventuell weniger eine juristische Frage, sondern eine moralische.

  • MS
    Michael Schneider

    Auch wenn es JuristInnen nicht passt, es gilt gleiches Recht für alle. Wer sich einem anderen Partner zuwendet, kann kaum erwarten, dass dies vom Verlassenen auch noch finanziert wird. Das wäre schön, einen neuen Mann, viel Geld vom verlassenen Partner, da kann man so richtig aus dem Vollen schwelgen. Der Mann könnnte schuld sein? Ich dachte, das Schuldprizinp sei abgeschafft? Wohl nur für Frauen, Männer haben immer schuld? Hallo, geht´s noch?

    Nach der Trennung haben sich die Parter selbst zu versorgen! Jeder ist für sich und seinen Unterhalt selbst verantwortlich!

  • BS
    Bernhard Schoch

    das kann ja wohl nicht wahr sein, wo leben wir denn? dass zum scheitern einer ehe in der regel zwei dazu gehören, müsste doch auch bis zweibrücken vorgedrungen sein. die kritik des juristinnenverbundes ist völlig berechtigt! aber hier sieht man, dass reaktionäre kräfte in deutschland wieder mehr und mehr die oberhand gewinnen.

  • B
    Beelzebub

    Sieht so aus, als verhelfe das neue Unterhaltsrecht den Frauen endlich zu wirklicher Emanzipation. Keine unwürdige Abhängigkeit mehr von den Zuwendungen eines Mannes, sondern eigenständiges Leben mit selbstverdientem Lebensunterhalt. So soll es sein!

     

    "Nein, wir wollen den Frauen gerade nicht die Wahl lassen zwischen Berufstätigkeit und Mutterdasein und zwar aus dem einfachen Grunde, weil zu viele Frauen sich für die Mutterschaft entscheiden würden." (Simone de Beauvoir)

  • A
    aso

    "Es könne auch sein, dass sich der Mann "eheschädigend" verhalten habe und die Aufnahme der neuen Beziehung der Frau eine Folge davon war. In der Scheidungsreform von 1976 sei das Schuldprinzip abgeschafft worden..."

     

    Richtig, das Schuldprinzip ist 76 abgeschafft worden. Deshalb kann es nicht angehen, daß nun formuliert wird, der Mann habe sich womöglich "eheschädigend" verhalten. Und sozusagen die Ehefrau genötigt untreu zu werden!

    Gehts noch?

    Das Schuldprinzip wurde abgeschafft, weil zum Scheitern einer Ehe immer zwei gehören...und man nicht nur eine Partei verantwortlich machen kann.

     

    Es könnte auch sein, daß der Ehemann sich noch Hoffnungen macht, und die Ehe noch retten möchte.

     

    Das gemeinschaftliche Ehe-Arrangement wird aber einseitig durch das völlig egoistische Motiv der Untreue schuldhaft zunichte gemacht.

     

    Daß Juristinnen das Urteil zum Trennungsunterhalt für grundsätzlich falsch halten, scheint aus weiblicher Sicht nur logisch:

     

    Nach dem Scheitern der Ehe Fremdgehen, plus Unterhaltszahlungen des Ex wären in Gefahr.

     

    Welcher Mann läßt sich sowas bieten?, insofern ist das Urteil völlig korrekt.

     

    Vielleicht heben sich die Damen den neuen Lover besser für die Zeit nach der Ehe auf...

  • S
    sInDy

    Theoretisch betrachtet sind am Fremdgehen nicht nur die "untreuen" Partner Schuld.

    Was treibt den Partner in die Arme eines anderen?

    Doch wohl eine unglückliche Partnerschaft, sexuelle Frustration oder das Gefühl, dem Partner nie gerecht werden zu können, weil dieser einen schlechthin nicht ernst nimmt.

     

    Das Urteil hätte genausogut aus den 50ger Jahren sein können.

  • T
    ThomasB

    Ich halte das Urteil von meinem Rechtsempfinden her für absolut korrekt. Eigenartig find ich die Grundrichtung des Artikels wonach ja auch genauso gut der Mann Schuld an den Eheproblemen sein könne und er daher seine Frau womöglich noch genötigt hätte fremdzugehen. Oh meine Göttin! Hört bitte auf immer auf bei einem Geschlecht die Fehler zu suchen. Wenn ein Partner fremdgeht halte ich es durchaus für richtig Unterhalt zu versagen, egal jetzt ob eine Frau oder ein Mann fremdgegangen ist.

  • M
    Martin

    Die Ehe führt zu gewissen Rechten und Pflichten, die uneheliche Paare nicht haben, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere ist Privatsache, auch Sex und Verhältnisse mit wem auch immer. Das darf keinen Einfluß haben, das wäre mittelalterlich.

     

    Dennoch Kritik: Warum wird immer wieder das Mann-Frau-Verhältnis so einseitig dargstellt? Haben die Frauen Probleme mit der Gleichberechtigung? Es könnte ja auch ein Mann fremdgehen und dann keinen Unterhalt von der Frau bekommen.

  • C
    clauser

    Wir wollen alles, und das sofort? Es war doch überfällig, dass ein wenig Realismus ins Scheidungsrecht zurückkehrt. Reisende soll man nicht aufhalten, aber ihnen nicht auch noch Geld hinterherwerfen.