: Urteil zu Mauerschützen
■ Zweimal Bewährung, einmal frei
Im 37. Mauerschützen-Prozeß der Berliner Justiz sind gestern zwei ehemalige DDR-Grenzsoldaten zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Die 9. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts sprach die Angeklagten des Totschlags schuldig, weil sie am 27. Februar 1964 auf den 25jährigen Flüchtling Walter H. gefeuert hatten. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen.
Walter H. war am 27. Februar 1964 nachts in einer Kleingartenanlage in Treptow im Grenzgebiet von dem jetzt 53jährigen Rentner und damaligen Postenführer Adolf G. mit Anrufen und Warnschüssen zum Anhalten aufgefordert worden. Dann gab Adolf G. elf Schüsse ab. Der zur niedrigeren Strafe verurteilte heute 57jährige arbeitslose Elektriker Dieter T. schoß dreimal mit seiner Maschinenpistole.
Den tödlichen Schuß hatte die Staatsanwaltschaft dem freigesprochenen 51jährigen Frührentner Wolfgang B. zugeordnet. Dieser hatte den Einzelschuß aus einer Entfernung von etwa 200 Metern eingeräumt, doch dem Gericht glaubhaft machen können, daß er nicht auf den Flüchtling gezielt hatte. ADN
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