■ Urteil zu Kinderfreibeträgen: Ja! Eichel will tatsächlich zahlen!
Berlin (dpa) – Nach monatelangen Verzögerungen werden jetzt gesetzliche Schritte zur Steuererstattung für Familien mit Kindern eingeleitet. Das Bundesfinanzministerium wies aber Vorhaltungen des Steuerzahlerbundes wegen angeblich verschleppter Rückzahlungen beim Kinderfreibetrag für frühere Jahre zurück. In allen noch offenen Steuerfällen der Jahre 1985 bis 1991 sowie 1993 bis 1995 würden höhere Kinderfreibeträge gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Grunde gelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die damaligen Kinderfreibeträge für verfassungswidrig zu niedrig erklärt.
„Dort, wo es zu Steuerrückerstattungsansprüchen kommt, wird die Finanzverwaltung diese von Amts wegen feststellen und den Steuerpflichtigen automatisch auszahlen“, kommentierte das Ministerium. „Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass es bei Normalverdienern in der Regel zu keinen oder nur sehr geringen Erstattungen kommen wird.“
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