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Urteil zu BordellenSex für Geld auch in Wohnungen

Bordellbetreiberin gewinnt Verfahren gegen den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

Strahlend verließ Bordellwirtin Kerstin Berghäuser am Mittwoch das Berliner Verwaltungsgericht. Ihr "Salon Prestige" darf Liebesdienste weiterhin in einem Wohnhaus anbieten. Das Gericht gab der Klage der gelernten Einzelhandelskauffrau gegen Schließungspläne der Bezirksbehörde statt. Dem zuständigen Stadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war das Wohnungsbordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses nahe dem Kurfürstendamm ein Dorn im Auge gewesen.

Die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wurde von Bezirken bisher unterschiedlich beurteilt. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Möglichkeit der Berufung in der nächsten Instanz zu. "Zwar haben wir einen einzelnen Fall beurteilt, er geht aber über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sagte die Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Annegret von Alven-Döring.

Nach Auffassung der Richter ist der "Salon Prestige" als Gewerbebetrieb mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus Wohnungen und Gewerbe bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig. Anhörungen mehrerer Experten und Umfragen in der Nachbarschaft hätten ergeben, dass für die Nachbarn keine sogenannten milieubedingten Störungen zu verzeichnen seien. Die Richter hatten sich bei einem Ortstermin mit eigenen Augen davon überzeugt, dass der seit vier Jahren bestehende Salon in der Ringbahnstraße auf Anonymität und Diskretion ausgerichtet sei (taz berichtete). Es gebe keine Reklameschilder, Alkohol werde nicht ausgeschenkt, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Kontaktbereichsbeamte des Viertels hatte im Prozess betont, ihm seien keinerlei Klagen zu Ohren gekommen. Das Gericht forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Von Alven- Döring verwies darauf, dass Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gelte. Auch bauplanungsrechtlich dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden. Bei der Berliner Polizei waren im vergangenen Jahr 232 Wohnungsbordelle bei insgesamt 633 Prostitutionsbetrieben registriert. (Az.:VG 19 A 91.07) (dpa)

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