Urteil zu Baumfällungen in Stuttgart: Weg frei für Axt und Säge

Ein Gericht hat entschieden, dass die Bäume im Stuttgarter Schlosspark gefällt werden dürfen. Starten können die Arbeiten wohl ab dem 13. Februar.

Ein Baumhaus hängt auf einem Baum im Schlossgarten von Stuttgart. Bild: dpa

STUTTGART taz | Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Freitag grünes Licht für die Baumfällungen für das Großprojekt Stuttgart 21 gegeben. Der Umweltverband BUND hatte gegen die Arbeiten im Schlossgarten aus artenschutzrechtlichen Gründen geklagt. Nun kann die Deutsche Bahn voraussichtlich am 13. Februar mit den Fällungen beginnen.

Die Polizei hatte zwischenzeitlich ihre Vorbereitungen für den Einsatz im Schlossgarten auf Eis gelegt, um das Gerichtsurteil abzuwarten. Die Planungen an sich sind zwar abgeschlossen, dennoch braucht es nun nach Angaben des Innenministeriums etwa zehn Tage, um unter anderem die Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern nach Stuttgart zu beordern und entsprechende Unterkünfte zu buchen.

"Wir sind sehr enttäuscht", sagte der Landesgeschäftsführer des BUND, Berthold Frieß, am Freitagabend in einer ersten Reaktion auf das Urteil. "Aber wir werden es akzeptieren." Eine ausführliche Urteilsbegründung der Richter liegt dem BUND noch nicht vor.

Trotz der jetzt endgültigen Erlaubnis wird es für die Deutsche Bahn knapp, die Fällungen und Verpflanzungen bis Ende Februar abzuschließen. Dann endet die vegetationsfreie Periode – und nur in dieser Zeit von Oktober bis Februar dürfen Bäume gefällt werden. Die nun anstehenden Fäll- und Verpflanzarbeiten dürften aber mindestens drei Wochen dauern. Die Bahn hat bereits öffentlich darüber nachgedacht, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Fällverbot zwischen März und September

Diese müsste normalerweise die untere Naturschutzbehörde, also die Stadt Stuttgart, erteilen. Das Fällverbot zwischen März und September steht jedoch auch im Planfeststellungsbeschluss. Um diesen zu ändern, müsste es wohl ein Planänderungsverfahren geben, für das das Eisenbahn-Bundesamt zuständig wäre. Hierfür müssten unter anderem auch Umweltverbände, also auch wieder der BUND, angehört werden.

Offiziell will die Bahn die Bäume unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt abholzen, um im Sommer mit den Tunnelarbeiten beginnen zu können. Allerdings bestehen auch hier Zweifel, ob der Zeitplan eingehalten werden kann. Denn bislang sind viele Aufträge noch gar nicht vergeben, so auch nicht für das Ausheben des Troges. Außerdem steht noch immer ein Planänderungsverfahren zur Aufbereitung des Grundwassers aus. Auch das muss funktionieren, um mit den Tunnelarbeiten beginnen zu können.

Selbst das Staatsministerium spricht deshalb inzwischen offen aus, was als wahrer Grund für die voreiligen Baumfällungen vermutet wird: "Es würde nicht zu Unrecht der Eindruck entstehen, die Deutsche Bahn habe hier ohne sachlichen Grund nur Fakten schaffen wollen", schreibt Staatssekretär Klaus-Peter Murawski (Grüne) über die anstehenden Baumfällungen in einem Brief an Bahn-Vorstand Volker Kefer.

Außerdem macht Murawski in dem Brief deutlich, dass die Bahn die Verzögerungen selbst zu verantworten habe und das Land gewiss nicht auf das zeitintensive Verpflanzen eines Teils der Bäume verzichten werde. Auch darauf hatte die Bahn gedrängt.

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