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■ Urteil zu AKW BrunsbüttelNiederlage für Energieminister in Kiel

Schleswig (taz) – Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat gestern eine Anordnung des Kieler Energieministeriums an die Betreiber des AKW Brunsbüttel für rechtswidrig erklärt. Mit dieser Entscheidung haben die Hamburgischen Electrizitäts Werke (HEW) die Möglichkeit, eine Schadensersatzklage in Höhe von über zwei Millionen Mark anzustreben. Nach Angaben eines HEW-Sprechers wird dies jetzt geprüft. Mit der atomaufsichtlichen Anordnung hatte das Ministerium im Mai 1992 das Wiederanfahren des Reaktors nach einer Schnellabschaltung durch einen Störfall von seiner Zustimmung abhängig gemacht. Daraufhin stand der Reaktor mehrere Tage still, obwohl nach Angaben der Betreiber der Reaktor anfahrbereit war. Die Anordnung sei schon aus formalen Gründen rechtswidrig gewesen, heißt es in dem Urteil. Die Richter stellten fest, daß die nach den einschlägigen Bestimmungen des Atomgesetzes erforderlichen Ermessenserwägungen in der Begründung der Anordnung nicht angestellt worden seien. kek

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