: Urteil über „Mehmet" nächste Woche
München (dpa) – Zur geplanten Ausweisung des 14jährigen Serientäters „Mehmet“ in die Türkei wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) voraussichtlich in der nächsten Woche eine Entscheidung treffen. Gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts München, das die Ausweisung und den Sofortvollzug für rechtmäßig erklärte, hatte der Anwalt des Jugendlichen Antrag auf Beschwerdezulassung beim VGH eingereicht. In Juristenkreisen wird fest damit gerechnet, daß der VGH die Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zulassen wird.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen