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Urteil über „Mehmet" nächste Woche

München (dpa) – Zur geplanten Ausweisung des 14jährigen Serientäters „Mehmet“ in die Türkei wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) voraussichtlich in der nächsten Woche eine Entscheidung treffen. Gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts München, das die Ausweisung und den Sofortvollzug für rechtmäßig erklärte, hatte der Anwalt des Jugendlichen Antrag auf Beschwerdezulassung beim VGH eingereicht. In Juristenkreisen wird fest damit gerechnet, daß der VGH die Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zulassen wird.

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