in kürze BRANDSTIFTER ROSTOCK : Urteil noch nicht gültig
Das Urteil gegen den 21-jährigen Hauptangeklagten wegen der rechtsextremistischen Brandanschläge in Rostock-Lichtenhagen im Juli ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte habe Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Rostock eingelegt, so das Gericht. (epd)