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Archiv-Artikel

in kürze BRANDSTIFTER ROSTOCK Urteil noch nicht gültig

Das Urteil gegen den 21-jährigen Hauptangeklagten wegen der rechtsextremistischen Brandanschläge in Rostock-Lichtenhagen im Juli ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte habe Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Rostock eingelegt, so das Gericht. (epd)