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Archiv-Artikel

Urteil im Metzler-Prozess bestätigt

KARLSRUHE/FRANKFURT ap ■ Das Urteil über den Entführer und Mörder des Frankfurter Bankiersohns Jakob von Metzler ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshofs hat die Revision des verurteilten Frankfurters Magnus Gäfgen als unbegründet verworfen. Sein Verteidiger hatte das Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 28. Juli 2003, lebenslange Haft mit besonders schwerer Schuld, vor allem mit dem Argument angefochten, dass das gesamte Verfahren angesichts der Folterandrohung der Polizei nicht eingestellt worden war. Die obersten Richter sahen jedoch keine rechtliche Veranlassung, sich mit der Auswirkung der Folterandrohung auseinander zu setzen, da der Angeklagte nach ausdrücklicher Belehrung über eine mögliche Unverwertbarkeit seines früheren Geständnisses in der Hauptverhandlung die Tat gestanden hatte. (Az: BGH 2 StR 35/04).