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Urteil gegen Johannes Zwick aufgehoben

Leipzig (dpa) – Der Bundesgerichtshof hat gestern die Verurteilung des bayerischen Bäderunternehmers Johannes Zwick wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufgehoben. Die Hauptvorwürfe der Anklage seien verjährt, so das Gericht. Das Landgericht Landshut hatte Zwick im Mai 1996 zu einer Haftstrafe von 22 Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von 1,63 Millionen Mark an gemeinnützige Organisationen verurteilt, weil er falsche Angaben über das Vermögen seiner Eltern gemacht hatte. Das Gericht wertete dies jedoch nur als versuchte Steuerhinterziehung, die nun verjährt sei.

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