Urteil gegen Holocaust-Fanatiker aufgehoben: Spanisches Gericht spricht Nazis frei
Vier spanische Nazis vertreiben Schriften, die den Holocaust rechtfertigen. Das ist verabscheuenswert, aber nicht strafbar, befanden Spaniens Oberste Richter.
MADRID dpa | Spaniens Oberster Gerichtshof hat ein Urteil gegen vier Neonazis aufgehoben, die wegen Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts mehrjährige Haftstrafen erhalten hatten. Ideologien könnten nicht bestraft werden, selbst wenn sie noch so verabscheuenswert seien, begründeten die Richter am Freitag ihre Entscheidung.
Die spanische Verfassung verbiete extremistische Ideen nicht und betrachte sie stattdessen als Bestandteil des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Verbreitung extremistischen Gedankenguts sei nur dann strafbar, wenn gleichzeitig zu Gewalt aufgerufen oder dazu angestachelt werde.
Die vier Männer betreiben in Barcelona eine Nazi-Bücherei und einen Verlag. Sie waren von einem örtlichen Gericht zu zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie in verschiedenen Schriften etwa den Holocaust verteidigten.
Ihre Anwälte hatten in dem Revisionsprozess unter anderem argumentiert, dass einige der von ihnen vertriebenen Bücher auch in der Staatsbibliothek zu finden seien.
Leser*innenkommentare
grafinger
Gast
@"Natürliches Mineralwasser":
Du solltest den ersten Satz meines Kommentares lesen.
Leere Phrasen wie "politische Inkorrektheit" sind keine Grundlage einer Diskussion.
Natürliches Mineralwasser
Gast
@grafinger:
Ja, ihre Argumentation hätte ich auch noch in meinen Kommentar einbauen sollen: "Und jedem, der die Verharmlosung oder das Gutheißen nationalsozialistischer Verbrechen kritisiert, ist es bestenfalls gleichgültig, wenn die stalinistischen Verbrechen verharmlost werden."
Schon interessant, dass die politische Inkorrektheit so häufig mit logischer Inkorrektheit einhergeht.
Hein Jo
Gast
Ich finde, dass Nazi-Meinungen implizit eine Anstachelung zu aggressiver Gewalt sind.
Haben die Richter vielleicht ihre Ausbildung noch zu Franco-Zeiten gemacht? Oder ihre eventuellen Doktorarbeiten bei Faschisten geschrieben?
grafinger
Gast
Zu Recht, "schulz", "atypixx" und "Natürliches Mineralwasser" seid Ihr über diese Art der Meinungsäusserung erbost.
Aber die in Deutschland allgemein anerkannte Auslegung dass die Leugnung oder Rechtfertigung des Holocausts das post-mortale Persönlichkeitsrecht der Opfer verletzt und damit stafbar sein kann wird nun mal in anderen Ländern so nicht anerkannt.
Aber wo waren Eure entsetzten Aufschreie denn zu hören als es um die Rechtfertigung der Völkermorde Stalins, Maos und Pol Pots durch den KBW und andere K-Gruppen ging oder um die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern durch die Türken?
Oh, das war Euch egal? Ja dann...
Natürliches Mineralwasser
Gast
Ist doch der allgemeine Trend: Wenn heute von "Meinungsfreiheit" gesprochen wird, dann ist die Freiheit gemeint, zu Mord und Totschlag aurufen zu können, ohne dass die Gutmenschen dazwischenfunken, und wenn von "Demokratie" die Rede ist, dann ist gemeint, basisdemokratisch Minderheiten diskriminieren zu dürfen. Und "schlank" ist ein Staat dann, wenn er Sozialhilfen kürzt, aber diskriminerend in das Privatleben von LGBT eingreift und NATO-Kriege führt.
atypixx
Gast
In Deutschland ist das auch erst ein paar Jahre strafbar, im Gegensatz zur Holocaust-Leugnung.
schulz
Gast
Verbrechen kann man nicht rechtfertigen.
Jeder Staat hat normalerweise Krankenhaeuser fuer alle, die das brauchen und solange sie es brauchen.
Ueberhaupt sind Auswahlmuster um Leben und Tod
strafbar...