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Urteil gegen Götzfrid rechtskräftig

Stuttgart (dpa) – Das Urteil gegen den NS-Verbrecher Alfons Götzfrid wegen Beihilfe zum Mord an 17.000 Menschen ist rechtskräftig. Der Verteidiger des 79-Jährigen habe die Revision zurückgenommen, teilte gestern die Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit. Götzfrid hatte 1943 in Polen an der „Aktion Erntefest“ genannten Massenerschießung von Juden teilgenommen. Im Mai war er in Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden, die er wegen seiner früheren Haft in Sibirien aber nicht absitzen muss.

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