in kürze LANGZEITSTUDIUM : Urteil für Gebühren
Vor dem Verwaltungsgericht Münster ist erneut ein Antrag eines Langzeitstudenten auf Rechtsschutz gegen Studiengebühren gescheitert. Laut Gericht müsse die Gebühr erst nach eineinhalbfacher Überschreitung der Regelstudienzeit gezahlt werden, damit sei ein gebührenfreies Studium im Kern gewährleistet, so das Urteil. (dpa)