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Urteil des Tages

Wer sich vor einer Bankfiliale verdächtig verhält und von den Beschäftigten unter Androhung von Gewalt festgehalten wird, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, entschied das Amtsgericht Frankfurt. Der Kläger war nach Feststellungen des Gerichts „mit einer tief ins Gesicht gezogenen Pudelmütze eine Weile vor dem Gebäude auf und ab gegangen“. Die Mitarbeiter hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf. Die ermittelte, daß kein Verdachtsgrund vorlag. Das Gericht stellte im Urteil (Az: 31 C 1038/95-23) fest, daß der Kläger „durch sein Erscheinungsbild und Verhalten“ zu dieser Überreaktion „seinen Teil beigetragen“ habe.

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