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Urteil des BundesverwaltungsgerichtsGEZ-Gebühr für Computer ist rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Gibt es keine anderen Geräte als einen internetfähigen Computer im Haushalt, muss der Nutzer Rundfunkgebühren zahlen.

Wo das Böse wohnt: GEZ-Zentrale in Köln. Bild: dpa

LEIPZIG dpa | Die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer bleibt bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klagen zweier Rechtsanwälte und eines Studenten gegen die Gebühr von monatlich 5,76 Euro abgewiesen. Sie hatten argumentiert, dass sie ihre Computer gar nicht zum Fernsehen oder Radio hören nutzen. Die obersten Verwaltungsrichter entschieden hingegen, dass ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät sei - unabhängig von der subjektiven Nutzung.

Dies entspreche auch dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Gebühren werden allerdings nur fällig, wenn es keine anderen bei der GEZ angemeldeten Empfangsgeräte wie Radio oder TV im Haushalt oder in der Firma gibt. Derzeit betrifft das knapp 250 000 Gebührenzahler in Deutschland; sie zahlen die gleiche Gebühr wie reine Radionutzer. Wer ein TV-Gerät besitzt, muss 17,98 Euro pro Monat zahlen.

Die Richter ließen auch das Argument nicht gelten, Rundfunk- oder TV-Sendungen per PC kämen leicht zeitverzögert. Zudem sahen sie bei der Gebührenpflicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die Rundfunkgebühr diene dem legitimen Zweck der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Die Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte und Computer entspreche auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das Gericht schränkte allerdings ein: Die Rundfunkanstalten könnten an der Gebührenpflicht für internetfähige PC auf Dauer nur festhalten, wenn sich diese auch durchsetzen lasse, sagte Neumann auch mit Blick auf die wachsende Zahl mobiler Computer. Der Gesetzgeber müsse deshalb die Entwicklung beobachten.

Die Entscheidung der Leipziger Richter gilt als richtungsweisend, voraussichtlich allerdings nur bis 2013. Dann soll die jetzt geltende gerätebezogene Gebühr von einer Haushaltsabgabe abgelöst werden. Dann muss jeder Haushalt die gleiche Gebühr entrichten, egal welches Gerät vorhanden ist.

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat im vergangenen Jahr mehr als 7,6 Milliarden Euro kassiert. Sie führte nach eigenen Angaben 2009 knapp 42 Millionen Teilnehmerkonten mit 39 Millionen Radios, 33 Millionen Fernsehern und 248.000 so genannten neuartigen Rundfunkgeräten.

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3 Kommentare

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  • T
    Theo

    Jetzt fehlt nur noch, dass alle Männer pauschal beobachtet werden, als potentiale Vergewaltiger, die technische Ausrüstung dazu hat (fast) jeder.

    Schön wäre, wenn man seine "Rundfunk" gebühren steuern könnte: jeder musste ein "Medien"gebühren zahlen, aber dann auch selber steuern wo das Geld hin geht: ich würde meine Zwangs 5€ gerne Euch Tazlers lassen (zu meinem Abo dazu, selbstverständlich)

  • K
    king_karl

    Raff i nit. Das raff ich einfach nicht!

     

    Analog dazu müsste ich doch jetzt (und schon immer) bei jeder Gallerie und jedem Kaufhaus und schlicht bei jeder Gelegenheit wo es ein Angebot gibt Geld einwerfen, weil ich KÖNNTE ja rein gehen und was kaufen?!!?

     

    Im Internet gibt es über 150 Millionen Seiten/Angebote, und nur weil dreieinhalb davon von den öffentlich-rechtlichen gestellt wird, soll ich (als deutscher Benutzer) extra Geld bezahlen?!?!?

     

    Raff i nit.

  • N
    nïkö

    wow, das kann einfach nicht wahr sein!... sind diese richter völlig verblindet?

    ich arbeite im internet! und ich möchte um alles in der welt nicht von radio und tv belästigt werden! - was nun?

    ich würde ein leben lang 5€ gebühren zahlen, wenn im gegenzug tv und radio vollständig abgeschafft werden würden. ja. gerne! für eine bessere welt oder so, jedenfalls ohne schreckliche, auf den kleinsten gemeinsamen nenner verkürzte, musik überall und hyperventilierende berichterstattung.