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Urteil: Urlaubsanspruch auch nach Abfindung

Kassel (AP) – Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub entfällt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Kassel auch nicht bei Zahlung einer Abfindung. In der gestern veröffentlichten Entscheidung heißt es, auf den gesetzlichen Mindesturlaub könne grundsätzlich nicht verzichtet werden. Das gelte selbst dann, wenn der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Abgeltung aller Ansprüche eine Abfindung zahlt. Die Geltendmachung des gesetzlichen Mindesturlaubs verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, heißt es in der Urteilsbegründung.(Az: BAG 9 A Z R 812/96)

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