: Urteil: Streikunterstützungen sind steuerfrei
München (ap) — Streikunterstützungen der Gewerkschaften an ihre Mitglieder unterliegen nicht der Steuerpflicht. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem am Samstag in München veröffentlichten Urteil festgelegt. In Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung entschied er, daß Streikunterstützungen keine Entschädigungen im Sinne des Paragraphen 24 Nr. 1a des Einkommenssteuergesetzes sind. (Aktenzeichen: X R 161/88)
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