: Urteil: Nie zum Arzt ohne Karte
FRANKFURT/MAIN dpa ■ Wer beim Arztbesuch seine Krankenversichertenkarte nicht vorlegen kann, hat kein Anrecht auf eine Behandlung. Mit diesem gestern veröffentlichten Urteil sprach das Berufsgericht für Heilberufe beim Frankfurter Verwaltungsgericht einen Mediziner vom Vorwurf des Berufsvergehens frei. Er hatte einer Patientin die Behandlung verweigert, weil diese ohne Karte zu ihm gebracht worden war (Az.: 21 BG 15659). Laut Gericht war es zulässig, dass der Arzt die Behandlung ablehnte. Nachgereicht werden könne die Karte nur in Notfällen – ein solcher habe nicht vorgelegen.