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Urteil: Ein Tag krank, Attest erforderlich

Kassel (dpa) – Arbeitgeber dürfen in Arbeitsverträgen schon vom ersten Krankheitstag an ein ärztliches Attest fordern. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil bestätigt. Normalerweise muß das Attest nach drei Tagen Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu sichern. Das Gericht verwies jedoch auf eine Passage im Gesetz, nach der die Bescheinigung auch früher verlangt werden darf (Az.: 5 AZR 726/96).

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