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Urteil: CD-Verleih bleibt weiter verboten

Luxemburg (taz) – Schallplattenfirmen können auch weiterhin den CD-Verleih verbieten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das Landgericht Köln hatte angefragt, ob solche Verbote nicht zu sehr in das Grundrecht auf Berufsfreiheit eingreifen. Der EuGH hielt jedoch diesen Grundrechtseingriff im Interesse des „Gemeinwohls“ für gerechtfertigt, denn Verleihverbote sicherten den Künstlern und ihren Plattenfirmen ein „angemessenes Einkommen“.(Az.: Rs C-200/96)

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