in kürze ARBEITSLOSIGKEIT: Urlaub mit Folgen
Arbeitslose dürfen jährlich drei Wochen Urlaub machen, jedoch nicht in den ersten drei Monaten. Zuvor wird geprüft, ob ein Stellenangebot vorliegt. Werden drei Wochen überzogen, entfällt ab der vierten die Zahlung. Ist der Urlaub nicht angemeldet, wird gar nicht gezahlt. (dpa)
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