: Urlaub für Arbeitslose
BREMEN taz ■ Arbeitslose, die in den Urlaub fahren möchten, sollten einge Regeln beachten. Der Urlaub muss vom Arbeitsamt genehmigt werden, teilte die Bremer Behörde mit. Arbeitslosengeld und -hilfe zahlt das Amt nur in den ersten drei Wochen. Dauert der Urlaub länger als sechs Wochen, kann das Arbeitsamt die Bezüge für die gesamte Zeit streichen.