piwik no script img

Unwirksam

Das Hamburger Arbeitsgericht hat gestern im Verfahren gegen die „taz Nord Verlags GmbH“ die Kündigung des taz hamburg Fotoredakteurs Henning Scholz für „unwirksam“ erklärt. Das der Änderungskündigung zu Grunde liegende Arbeitszeitmodell – was eine Stellen- und Gehaltskürzung von 40 Prozent vorsieht – sei „unschlüssig“, urteilte das Arbeitsgericht. Außerdem sei zu dem anvisierten Arbeitszeitmodell der Betriebsrat nicht gehört worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen