: Unwirksam
Das Hamburger Arbeitsgericht hat gestern im Verfahren gegen die „taz Nord Verlags GmbH“ die Kündigung des taz hamburg Fotoredakteurs Henning Scholz für „unwirksam“ erklärt. Das der Änderungskündigung zu Grunde liegende Arbeitszeitmodell – was eine Stellen- und Gehaltskürzung von 40 Prozent vorsieht – sei „unschlüssig“, urteilte das Arbeitsgericht. Außerdem sei zu dem anvisierten Arbeitszeitmodell der Betriebsrat nicht gehört worden.
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