Untreue: 175.000 Euro abgezweigt
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Amts für Soziales in Tempelhof-Schöneberg ist wegen Untreue zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte habe in 103 Fällen die Auszahlungen von behördlichen Leistungen auf seine privaten Konten überwiesen und sich so rund 175.000 Euro abgezweigt, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag sein Urteil. Das Geld soll nun eingezogen werden. Dem 45-Jährigen, der als Beamter auf Probe tätig war, seien die Taten wegen nur unzureichend vorhandener Kontrollmechanismen relativ leicht gemacht worden. Mit der Verhängung einer Gefängnisstrafe wolle das Gericht auch ein generalpräventives Zeichen setzen. (dpa)
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