Untersuchung zu E-Zigaretten: Gefährlicher Nebel
E-Zigaretten sollen Rauchern beim Aufhören helfen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum sieht mehr Gefahren als Nutzen.
BERLIN taz | Elektronische Zigaretten sollen eine gesündere Alternative zu herkömmlichen Zigaretten sein – so zumindest sehen es die Hersteller und Händler. Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg teilt diese Auffassung allerdings nicht.
Am Dienstag stellte das Zentrum in Berlin den Report „Elektrische Zigaretten – ein Überblick“ vor. In internationalen Studien hatte man die Produktqualität von E-Zigaretten, mögliche Gesundheitsauswirkungen und den Nutzen zur Rauchentwöhnung untersucht.
Das Fazit des Reports: E-Zigaretten sind nicht ungefährlich. Eine genaue Einschätzung des Risikos sei aufgrund unzureichender Erkenntnisse jedoch noch nicht möglich. Konsens besteht laut Krebsforschungszentrum jedoch darin, dass E-Zigaretten besser reguliert werden müssen.
„Das ist nicht einfach Wasserdampf, sondern ein Chemikaliengemisch“, sagt die Autorin und Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention, Dr. Martina Pötschke-Langer. Pötschke-Langer bemängelt, dass bestimmte Inhaltsstoffe die Atemwege reizen und sich teilweise krebserregende Substanzen im Nebel befinden. Elektrische Zigaretten wiesen zudem häufig technische Mängel auf oder Inhaltsstoffe würden falsch deklariert.
E-Zigaretten als Arzneimittel?
Das Deutsche Krebsforschungszentrum fordert, wie bereits von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, E-Zigaretten als Arzneimittel zu führen. Dafür müssten bessere Qualitätsstandards festgelegt und eingehalten werden.
Philip Drögemüller vom Verband der eZigaretten-Händler (VdeH) kann diese Forderungen nicht nachvollziehen: „E-Zigaretten sind eine deutlich weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette und sollten daher frei zugänglich sein.“
Dürften die E-Zigaretten zukünftig nur noch in Apotheken verkauft werden, so würde damit eine Vielzahl der Nutzer zurück zur herkömmlichen Zigarette getrieben werden. Denn die Hersteller bräuchten allein drei Jahre, um eine entsprechende Lizenz zu erlangen.
Diese unterschiedlichen Auffassungen spiegeln sich auch in einem laufenden Rechtsstreit wider. In Deutschland hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronische Zigaretten als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft. Ein Händler hat gegen diese Entscheidung jedoch Klage eingereicht
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