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Unterm Strich

Das Registergericht Berlin-Charlottenburg bestätigte die Auffassung von Verleger Bernd F. Lunkewitz, daß der frühere DDR-Kulturbund weiterhin Eigentümer des Berliner Aufbau-Verlages ist. Das Gericht widersprach damit der Treuhandnachfolgerin BvS, nach deren Ansicht der Literaturverlag der ehemaligen DDR zuletzt Eigentum der SED gewesen sei. Dem Verlag zufolge hat das Registergericht die Wiedereintragung der 1945 in Berlin gegründeten und im Jahre 1955 im Handelsregister B gelöschten Aufbau-Verlag GmbH in das Handelsregister verfügt und das fortbestehende Eigentum des Kulturbundes am Aufbau-Verlag festgestellt. Lunkewitz will nun vom Bundesgerichtshof klären lassen, ob die Treuhandanstalt den Verlag rechtmäßig privatisiert hat, als sie ihn an Lunkewitz verkaufte. Die BvS habe aus dem Verkauf des Aufbau-Verlags mehrere Millionen Mark Gewinn gemacht, der ihr nicht zustehe, meinte Lunkewitz.

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