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Unterm Strich

Nach dem Selbstmord der britischen Dramatikerin Sarah Kane (taz von gestern), hat Scotland Yard den Fall untersucht. Danach war das Ganze noch grausamer als berichtet: Kane hat sich während eines Krankenhausaufenthalts umgebracht. Die Londoner Polizei teilte mit, die 28jährige sei am vergangenen Samstag um 5.00 Uhr morgens im King's College Krankenhaus in Südlondon erhängt aufgefunden worden. Fremdeinwirkung sei ausgeschlossen, teilte Scotland Yard mit. Die Todesursache soll zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Gerichtsbeauftragten offiziell untersucht werden.

Auf Mauritius ist es nach dem Tod des Reggaesängers Kaya zu Ausschreitungen gekommen. Wie BBC News berichtet, wurde der Musiker gestern beerdigt, während sich die Straßenkämpfe über die Hauptstadt Port Louis ausgeweitet haben. Kaya wurde letzten Donnerstag verhaftet, weil er bei einer Demonstration gegen die Kriminialisierung von Drogen Marihuana geraucht hatte. Drei Tage später soll er im Polizeigewahrsam an den Folgen einer Schädelverletzung gestorben sein. Bei den Protesten geht es jetzt um die Brutalität, mit der die Polizei von Mauritius gegen die kreolische Minderheit vorgeht, zu der auch Kaya gehörte.

Es gibt Künstler, die kaum von ihrem Ruhm profitierten. Van Gogh etwa konnte zu Lebzeiten nur wenige Bilder zu ohnehin mäßigen Preisen verkaufen. Heute wären zumindest seine Erben schwer reich. Deshalb will sich nun der EU-Ministerrat über das sogenannte Folgerecht einigen, mit dem bildende Künstler einheitlich in der Europäischen Union an den Zugewinnen beim Weiterverkauf ihrer Originalwerke beteiligt werden sollen. Nach dem Richtlinienvorschlag soll der Verkäufer bei einem Verkaufspreis bis zu 50.000 Euro (100.000 Mark) vier Prozent an den Künstler entrichten. Dieser Prozentsatz sinkt bei Verkäufen zwischen 50.000 und 200.000 Euro auf drei Prozent, und darüber reduziert sich der Beitrag auf ein Prozent. Die Abgabe soll erst bei einer Schwelle von mindestens 2.000 Euro fällig werden. Mit dieser Regelung will man eine Lücke schließen, nachdem die Rechte von Musikschaffenden und Buchautoren bereits weitgehend abgesichert sind. Van Gogh hätte indes auch bei dieser Lösung nichts hinzugewonnen: Das Folgerecht mit der Gewinnbeteiligung erlischt 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers.

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