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Unterhosen pauschal

■ Kleiderhilfe für Sozialhilfeempfänger wird zukünftig pauschal gewährt

Berlin. Ab 1. April müssen SozialhilfeempfängerInnen sich nicht mehr demütigenden Befragungen nach der Anzahl und der durchschnittlichen Verschleißzeit ihrer Unterhosen unterwerfen, wenn sie einen Antrag auf Bekleidungsbeihilfe stellen. Das Geld für Kleider, Wäsche und Schuhe soll zukünftig zweimal jährlich als Pauschalbetrag ausbezahlt werden, hat Sozialsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) jetzt entschieden. Die Vorteile: Diskriminierende Überprüfungen bei den AntragstellerInnen fallen weg, der Verwaltungsablauf wird vereinfacht, verbilligt und beschleunigt.

Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach Alter und Geschlecht der AntragstellerInnen. Erwachsene Frauen ab 18 Jahren erhalten 718 Mark jährlich, die sich aus der Sommerpauschale von 287 und der Winterpauschale von 431 Mark addieren. Erwachsene Männer bekommen weniger: 584 Mark (234 plus 350 Mark). Weiblichen Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren stehen jährlich 828 Mark (331 plus 497) zu, männlichen 694 Mark (278 plus 416). Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sollen jährlich 486 Mark (194 plus 292) bekommen, wenn die Erziehungsberechtigten einen Antrag stellen. Kinder im Alter zwischen sieben Monaten und sieben Jahren kriegen 464 Mark, die sich aus 186 Mark für den Sommer und 278 Mark für den Winter zusammensetzen. Eine Aufstockung der Beträge kann laut Sozialverwaltung nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden, zum Beispiel bei Übergrößen. Für Schwangere und junge Mütter gibt es Spezialpauschalen. usche

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