in kürze HARTZ-IV-EMPFÄNGER : Unterhaltspflicht bleibt
Arbeitsfähige Hartz-IV-Empfänger müssen ihren Kindern laut OLG Stuttgart während der Ausbildung Unterhalt bezahlen. Das Gericht entschied gestern eine entsprechende Klage zu Gunsten der Tochter eines Arbeitslosen, der angeblich wegen einer Herzerkrankung nicht arbeiten könne. Das Gericht stimmte dem nicht zu. (dpa)