: Unsichere Versicherung
■ Gesetzesentwurf für EG-Anpassung
Bonn (dpa) – Die Versicherungsnehmer können sich ab 1. Juli 1994 zwar auf größere Wahlmöglichkeiten im Angebot der Versicherungen und grundsätzlich auch auf ausländische Versicherungsanbieter einstellen. Zugleich wird aber der Schutz durch die Versicherungsaufsicht gelockert, so daß der Verbraucher bei den Angeboten zum Beispiel von Lebensversicherungen etwas stärker aufpassen und vergleichen muß. Dies hat das Bundesfinanzministerium am Freitag eingeräumt, nachdem jetzt der Vorentwurf für das Gesetz zur Angleichung des Versicherungsrechts in der EG fertig ist.
Wie es weiter hieß, können aber auch künftig die Aufsichtsbehörden Mißständen nachgehen, jedoch nur nachträglich und im Einzelfall. Die vorherige behördliche Genehmigung der allgemeinen Versicherungsbedingungen entfällt künftig auch für Verbraucherrisiken.
Direkte Auswirkungen werden die Änderungen auch im Bereich der Krankenversicherung haben. Hier werden die Heilbehandlungskosten gleich in die Finanzierungsplanung der Versicherungsunternehmen eingerechnet, was zumindest zu Beginn der Vertragslaufzeiten zu höheren Prämien führen wird. Später dann sollen aber angeblich geringere Prämienanpassungen als bisher nötig sein.
Das Gesetz, zu dem am 16. September die Verbände und einen Tag später die Länder angehört werden sollen, soll im Oktober im Kabinett beraten werden.
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