in kürze NEUE WEHRDIENSTREGELUNG : Unrecht rechtens
Die neuen Ausnahmen vom Wehrdienst verletzen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht die Rechte der einberufenen Wehrpflichtigen. Diese könnten sich nicht darauf berufen, dass andere Wehrpflichtige nicht zum Grundwehrdienst antreten müssten, so ein gestriger Eilbeschluss (Az.: 7 L 616/04.KO). (dpa)