Unmoralische Patente : Mischwesen aus Mensch und Tier
„Alles von Menschenhand unter der Sonne Erschaffene“ ist patentfähig, urteilte im Juni 1980 der US-Supreme-Court im Fall Diamond vs. Chakrabarty. In der Folgezeit wurde dieser Richterspruch immer wieder angeführt, wenn es um die Grenzziehungen im Patentrecht ging. Jetzt hat das US-Patentamt gezeigt, dass nicht alles für immer und ewig gilt. Ein im Labor geschaffenes Mischwesen aus Mensch und Tier ist eben nicht patentfähig, sagen die Patentschützer jetzt.
Seinerzeit ging es um ein ölschlammfressendes Bakterium, das der Mikrobiologe Ananda Chakrabarty geschaffen hatte. Seine ölverschlingende Mikrobe war das erste Lebewesen überhaupt, das patentiert wurde. Viele folgten noch. Um dem ein Ende zu machen, entwickelten der Biologe Stuart Newman und der Gentech-Kritiker Jeremy Rifkin auf dem Papier eine Methode, wie man aus einer Mixtur aus menschlichen embryonalen Zellen und Affenzellen ein Mischwesen kreiert. Diese Bauanweisung für die Chimäre reichten sie vor Jahren schon beim Patenamt ein; Und jetzt kam das eindeutige Nein. Für die Patentschützer war es eine schwierige und auch heikle Aufgabe. Denn eine Maus, ein Rind oder ein Hase mit einem Gen menschlichen Ursprungs in seinem Genom ist sowohl in den USA als auch in Japan oder der EU durchaus patentfähig. Doch wie viele menschliche Gene sind notwendig, damit eine Chimäre moralisch und ethisch nicht mehr tragbar ist? Die Frage ist zwar noch nicht beantwortet, aber das Newman-Rifkin-Patent ist erst einmal abgelehnt. Und das ist auch gut so. WOLFGANG LÖHR