Unis und „Deutschlandstipendium“: Die da bitte!
Laut Gesetz dürfen Firmen die Auswahl der Empfänger des „Deutschlandstipendiums“ nicht beeinflussen. Die Realität sieht anders aus.
BERLIN taz | Der Anwalt hatte klare Vorstellungen. Die 150 Euro, die er der Freien Universität Berlin pro Monat zur Förderung begabter Studierender gab, sollten bitte an eine Frau gehen, Studentin der Rechtswissenschaften. Zudem wollte er sie persönlich kennenlernen. Die Uni fand rasch eine Kandidatin zu seiner Zufriedenheit. Und das Bundesministerium für Bildung und Forschung gab 150 Euro aus Steuergeldern dazu. Ein guter Deal?
Das sogenannte Deutschlandstipendium ist das Prestigeprojekt der ehemaligen Bildungsministerin Annette Schavan. Das Prinzip: Die Unis werben bei privaten Mittelgebern Geld ein, um Studierende zu fördern, die sie für besonders begabt halten. Haben sie Erfolg mit der Akquise, legt der Staat denselben Betrag drauf. 300 Euro im Monat beträgt ein Deutschlandstipendium, unabhängig von Bedürftigkeit und Einkommen der Eltern.
Die Geldgeber können zum Teil erheblichen Einfluss auf die Auswahl der Stipendiaten nehmen, nicht nur in Berlin. Dabei sollte eigentlich genau das ausgeschlossen sein: Die Auswahlverfahren, heißt es im Gesetz, müssen so gestaltet werden, dass „eine Einflussnahme der privaten Mittelgeber auf die Auswahl der zu fördernden Studierenden ausgeschlossen ist“. Die Förderer dürften nur beraten, allenfalls eine Fachrichtung vorgeben, in die ihr Geld gehen soll.
Die Investitionsbank Berlin-Brandenburg etwa will am liebsten potenzielle Gründer fördern, also künftige Kunden. „Da es das Fach Unternehmensgründung nicht als Studiengang gibt, haben wir gesagt, es wäre schön, wenn es dabei Studierende gäbe, die vielleicht mit dem Gedanken spielen“, so ein Sprecher.
Acht Kandidaten auswählen
Kontakt zu den Geförderten dürften Hochschulen den Stiftern eigentlich nicht garantieren, obwohl sie damit werben. „Das Stipendium darf weder von einer Gegenleistung für den privaten Mittelgeber noch von einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung hinsichtlich einer späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht werden“, fordert das Gesetz.
Die TU Dresden hat ihren eigenen Weg gefunden, damit umzugehen. Auf ihrer Website verlangt sie von Studierenden, die sich um ein Stipendium bewerben, „Offenheit und Neugier für die Begegnung“ mit den „Förderern und Stipendiengebern“.
Ein besonders starkes Mitspracherecht hat die Wirtschaft offenbar an der Elite-Uni RWTH Aachen. „Die Vorauswahl der Kandidaten übernimmt die RWTH Aachen. Wir können dann wiederum daraus unsere acht Kandidaten auswählen“, erklärt eine Sprecherin der Stadtwerke Aachen. Sie gehe davon aus, dass letztlich alle Kandidaten ein Stipendium erhalten, nur eben bei einem anderen Förderer. Ähnlich beschreibt die AachenMünchener Versicherung ihr Mitwirken bei der Stipendiatenauswahl.
Anonymisierte Profile
Die Aachener Uni spielt den Einfluss der Unternehmen herunter. Nach mehrmaliger Nachfrage der taz antwortet die Fundraising-Abteilungsleiterin Angela Poth, die Firmen hätten nur „eine sehr begrenzte Möglichkeit zur Mitbestimmung“ bei der Auswahl der Stipendiaten. Man stelle Förderern mit mehr als zehn Stipendien anonymisierte Profile der Stipendiaten bereit.
Die Förderer könnten dann eine „Einschätzung zur Förderungswürdigkeit“ abgeben. Auf der Internetseite der Uni klingt das anders. Dort heißt es: „Auf Wunsch wählen Sie gemeinsam mit uns Ihre Stipendiatinnen oder Stipendiaten aus.“
Auch der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft wirbt in einer Broschüre bei Unternehmen offenherzig für das Deutschlandstipendium: „Sie können Auswahlkriterien definieren, am Auswahlverfahren beratend teilnehmen und die von Ihnen geförderten Stipendiaten von Anfang an begleiten.“
Ein unmoralisches Angebot
In einer verdeckten Anfrage bei mehreren Hochschulen hat die taz getestet, wie weit die Stipendienverantwortlichen den Geldgebern tatsächlich entgegenzukommen bereit sind. Wir gaben uns als Personalberater aus, der mehrere Stipendien stiften wolle, vorausgesetzt, dass eines der Stipendien für eine frühere Praktikantin reserviert werde. Viele lehnten das unmoralische Angebot umgehend ab.
Aber längst nicht alle verhielten sich so eindeutig. „Die Studentin, der Sie ein Stipendium vorhalten möchten, sollte sich an erster Stelle auf jeden Fall für ein Stipendium bei uns bewerben“, antwortete die Fundraiserin einer ostdeutschen Fachhochschule. Eine große bayerische Universität verweist zwar darauf, dass die Förderer laut Gesetz keine Stipendien für bestimmte Personen vorhalten dürfen, doch vielleicht sei die Betreffende ja bereits unter den vielen Stipendiaten: „Wenn Sie mir die Namen und Studienfächer der von Ihnen angedachten Studierenden verraten könnten, würde ich dies gerne für Sie im Vorfeld prüfen und mit Ihnen eine Anschlussförderung durch Ihr Haus besprechen.“
Am weitesten kommt eine große Technische Universität dem Angebot entgegen: Sie schickt direkt einen Fördervertrag, in dem wir nur noch den Namen unseres Kandidaten für ein „personengebundenes Stipendium“ eintragen müssen. Im Vertragstext finden sich auch Vorgaben für weitere Stipendien: „Der Stipendiengeber wünscht eine Förderung von vornehmlich weiblichen Studierenden, die neben den hervorragenden Studienleistungen ehrenamtlich besonders engagierte sind, wobei politisches Engagement explizit nicht relevant ist.“
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