■ Unicef fordert konsequente Verfolgung: Prozesse gegen Sextouristen zu zögerlich
Bonn (taz) – Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, Unicef, forderte gestern in Bonn, bei der Verfolgung von Sextouristen die deutschen Strafgesetze konsequenter anzuwenden. Seit 1993 könne sexueller Mißbrauch von Kindern im Ausland bestraft werden, doch nur 37 Verfahren seien seither aufgenommen worden. In nur sechs Fällen kam es zu einer Verurteilung.
Weltweit schätzt Unicef- Deutschland die Zahl der Kinderprostituierten auf zwei Millionen. Kinderhandel und Sextourismus seien mittlerweile neben Drogen und Waffengeschäften das einträglichste Geschäft krimineller Vereinigungen.
Die schlechte Zusammenarbeit zwischen deutschen und ausländischen Behörden hemmt nach wie vor die Strafverfolgung. Auch die deutschen Gesetze stünden noch immer der Strafverfolgung im Wege. Ein Experte empfahl außerdem, die Gerichtsverfahren kinderfreundlicher zu gestalten. Ein oft traumatisierender Kontakt des Opfers mit dem Sexualtäter ließe sich vermeiden.
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