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Uni Bremen gegen RüstungsforschungZivilklausel bleibt - OHB kommt

Der Akademische Senat der Uni Bremen bestätigte am Mittwoch seine Friedensliebe. Der Bundeswehr-Zulieferer OHB kann und will dennoch stiften.

Rund 100 Studierende demonstrierten für die Zivilklausel, dabei war auch der Akademische Senat dafür. Bild: jpb

Dem "Frieden und zivilen Zwecken" soll die Universität Bremen weiterhin verpflichtet sein. Dies wird nun auch in ihre Leitziele aufgenommen. Am Mittwoch bestätigte der Akademische Senat (AS) mit großer Mehrheit die Gültigkeit der "Zivilklausel", wie er sie 1986 formuliert hatte. 18 AS-Mitglieder stimmten dafür, drei einhielten sich. Nur der Studierenden-Vertreter des CDU-nahen RCDS stimmte dagegen. Das Ergebnis ist damit eindeutiger, als die 17:11-Stimmen, mit denen die Zivilklausel einst beschlossen wurde.

Vielleicht deshalb, weil trotz des Beschlusses die umstrittene Stiftungsprofessur der Satelliten-Firma OHB nicht vom Tisch ist. Vor der Abstimmung verkündete Uni-Rektor Wilfried Müller: OHB wolle dem Akademischen Senat alle Freiheit lassen und die Professur unabhängig vom Ergebnis der Debatte finanzieren.

In einem Interview im Juni hatte der OHB Vorstands-Vorsitzende Marco Fuchs dies noch anders dargestellt: "Entweder die Uni ändert ihre Zivilklausel, oder wir lassen die Professur sein", war der Satz, der die Diskussion erst so richtig in Gang brachte.

"Der Kontext der Militärpolitik hat sich grundsätzlich verändert", leitete Müller nun die AS-Debatte ein und erntete schon mit dieser Andeutung Protestpfiffe. Denn über 100 Studierende waren mit Transparenten, Trommeln und Trillerpfeifen in den Sitzungsraum eingezogen. Dessen Wände waren von FriedensaktivistInnen dekoriert worden: "Kriegsforschung ist mordsleicht: Hirn aus, abnicken" stand dort in rosa. Ähnliche Parolen waren auf dem ganzen Campus versprüht worden. Wesentlich weniger kontrovers war dann jedoch die Debatte: KeineR der ProfessorInnen sprach sich für die Abschaffung der Klausel aus. Im Gegenteil: Der Informatiker Ralf Streibl nannte sie "ein Merkmal der Universität, das man auch nach außen tragen kann." Der Physiker Jens Falta legte vertretend für die Fachbereichs-Dekane einen Vorschlag zur Abstimmung vor. Darin allerdings war noch von einer Forschung für "friedliche Zwecke" die Rede. Studierenden-Vertreter Sören Böhrnsen protestierte: Rüstungsforschung sei dadurch nicht ausgeschlossen, Militäreinsätze würden oft als Friedenseinsätze verstanden. Sie einigten sich auf die weitergehenden Variante: "Die Uni fühlt sich dem Frieden und zivilen Zwecken verpflichtet", soll nun auch in den Leitzielen die Richtung für akademischen Entscheidungen vorgeben.

Dies aber ist nur ein moralischer Appell, kein Gesetz. Der Streit, ob OHB eine Professur stiften darf ist damit noch nicht beigelegt. Für Asta-Vertreter Sören Böhrnsen ist OHB ein Rüstungsunternehmen, weil dessen Satelliten von der Bundeswehr und zur Grenzsicherung Europas militärisch genutzt werden. Er sagt deshalb: "Das Geld von OHB steht gegen die Zivilklausel."

Für Uni-Rektor Wilfried Müller hingegen hat die gestrige Entscheidung zur Zivilklausel keine Konsequenzen für die Stiftungsprofessur: "Es geht um reine Grundlagenforschung im tiefen Weltall, letztlich um Gravitations-Physik." Über die AS-Entscheidung zeigte er sich zufrieden: "Es ist das, was ich mir gewünscht habe."

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2 Kommentare

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  • HK
    Hans Kuminall

    Vielen Dank für die kritische Begleitung und Intervention der taz Bremen in Sachen Zivilklausel!

    Dieser Bericht über die Senatssitzung zeigt exemplarisch wie Verfahren in Universitätsgremien transparent gemacht werden können ohne langweilige PR-Hauspostille der Uni zu sein.

    Auch die von der taz publizierten Plädoyers von Fischer-Lescano/Böhrnsen und Von Gleich haben dazu beigetragen die Debatte in der Öffentlichkeit auf ein höheres Niveau zu heben, das über beleidigte Statements von OHB-Vorsitzenden und plakative Vorwürfe auf AStA-Flugblättern deutlich hinausgeht.

     

    Nun ist zu hoffen, dass der weise Beschluss des Senats nicht bloß auf einen internen Burgfrieden vor der nahenden DFG-Entscheidung über die Exzellenzinitiative zurückgeht, sondern dass die Uni weiter transparent mit der Stiftungsprofessur von OHB umgehehen wird und z.B. die Verträge veröffentlicht.

    Das eine Stiftungsprofessur generell ausgeschlossen sei, haben ja selbst Fischer-Lescano/Böhrnsen nicht behauptet, sondern auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass wissenschaftliche Unabhängigkeit strukturell (!) gewahrt bleibt. Hier sind also das Vertragswerk und die/der noch zu benennende Stiftungsprofessor/in gefragt.

    Wenn die Uni weiter offen und transparent mit dem Fall umgeht, wird ein peinlicher Fall wie jüngst in Berlin vermieden. Außerdem könnte sich OHB mit einer Stiftungsprofessur schmücken, deren wissenschaftliche Unabhängigkeit und Integrität beispielhaft wären in Deutschland, denn nichts zeichnet Wissenschaft mehr aus als kontroverse, ernsthafte und sachliche Debatte anstatt blumiger PR-Selbstbeweihräucherung.

  • HK
    Hans Kuminall

    Vielen Dank für die kritische Begleitung und Intervention der taz Bremen in Sachen Zivilklausel!

    Dieser Bericht über die Senatssitzung zeigt exemplarisch wie Verfahren in Universitätsgremien transparent gemacht werden können ohne langweilige PR-Hauspostille der Uni zu sein.

    Auch die von der taz publizierten Plädoyers von Fischer-Lescano/Böhrnsen und Von Gleich haben dazu beigetragen die Debatte in der Öffentlichkeit auf ein höheres Niveau zu heben, das über beleidigte Statements von OHB-Vorsitzenden und plakative Vorwürfe auf AStA-Flugblättern deutlich hinausgeht.

     

    Nun ist zu hoffen, dass der weise Beschluss des Senats nicht bloß auf einen internen Burgfrieden vor der nahenden DFG-Entscheidung über die Exzellenzinitiative zurückgeht, sondern dass die Uni weiter transparent mit der Stiftungsprofessur von OHB umgehehen wird und z.B. die Verträge veröffentlicht.

    Das eine Stiftungsprofessur generell ausgeschlossen sei, haben ja selbst Fischer-Lescano/Böhrnsen nicht behauptet, sondern auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass wissenschaftliche Unabhängigkeit strukturell (!) gewahrt bleibt. Hier sind also das Vertragswerk und die/der noch zu benennende Stiftungsprofessor/in gefragt.

    Wenn die Uni weiter offen und transparent mit dem Fall umgeht, wird ein peinlicher Fall wie jüngst in Berlin vermieden. Außerdem könnte sich OHB mit einer Stiftungsprofessur schmücken, deren wissenschaftliche Unabhängigkeit und Integrität beispielhaft wären in Deutschland, denn nichts zeichnet Wissenschaft mehr aus als kontroverse, ernsthafte und sachliche Debatte anstatt blumiger PR-Selbstbeweihräucherung.