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Und die anderen?

Dänemark war Vorreiter in Europa: Bereits seit 1989 gibt es dort Eingetragene Partnerschaften, die der Ehe weitgehend gleichgestellt sind. Seit kurzem sind sogar so genannte Stiefkindadoptionen möglich.

Schweden hat 1987 ein „Gesetz über zusammenlebende Homosexuelle“ geschaffen, 1995 das Gesetz über eingetragene Partnerschaften, das seit Juli auch für ausländische Paare gilt, die über zwei Jahre im Land leben.

Holland führte 1998 die eingetragene Partnerschaft für hetero- und homosexuelle Paare ein. Ab 2001 ist auch die Homoehe möglich.

Seit 1998 können sich Lebensgemeinschaften in der autonomen spanischen Region Katalonien registrieren lassen und stehen damit den Ehegatten fast völlig gleich. Diesem Vorbild ist im März 1999 Aragón gefolgt.

In Frankreich sorgte die Einführung des „Pacs“ (Pacte civil de solidarité) im vorigen Jahr für kontroverse Diskussionen. Über 15.000 Solidaritätspakte wurden von den Gerichten schon bestätigt, darunter ein Drittel für heterosexuelle Paare.

Seit den Siebzigerjahren gibt es in einigen australischen Einzelstaaten Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Für homosexuelle Paare wurden diese Vorschriften durch den „Domestic Relationship Act 1994“ geöffnet.

Der kanadische Gesetzgeber hat 1992 eine Regelung verabschiedet, wonach der gleichgeschlechtliche Partner als nächster Verwandter definiert wird. Ein weiter gehender Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Regierung scheiterte 1994.

In den USA ist Homosexualität in einigen Staaten noch immer verboten.

CATHARINA RETZKE

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