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Unbekanntes Wesen „Untersuchungsausschuss“

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) ist für die einen ein parlamentarisches Instrument zur Wahrheitsfindung, für die anderen ein „Kampfinstrument der Opposition“ (Jens Böhrnsen, SPD). In der Bremischen Bürgerschaft besteht er aus sechs Mitgliedern und sechs StellvertreterInnen. Für die Einrichtung ist ein Quorum von einem Viertel aller Abgeordneten notwendig, in Bremen also 25 Stimmen. Da die Grünen nur über zehn Stimmen verfügen, hat sich die große Koalition verpflichtet, der kleinen Opposition mit „Leihstimmen“ zu „vollen Rechten“ zu verhelfen. Dabei bestimmen SPD und CDU nach alphabetischer Reihenfolge, wer mit den Grünen stimmt. Zuletzt geschah das beim Misstrauensantrag gegen Wirtschaftssenator Josef Hattig (CDU). Den Ausschuss-Vorsitz hat nicht automatisch die Antragstellende Fraktion inne.

Wie ein Gericht kann ein PUA Beweise erheben und ZeugInnen laden. Die müssen im Ausschuss die Wahrheit sagen, sonst machen sie sich strafbar. Auch Zwangsmittel zur Förderung der Aussagebereitschaft wie Ordnungsgeld oder Beugehaft können verhängt werden, aber nur per Anrufung eines Gerichts.

Der letzte Untersuchungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft befasste sich in der vergangenen Wahlperiode mit den Zuständen in der Justizvollzugsanstalt, ebenfalls auf Initiative der Grünen. Vorher sorgten die Untersuchungsausschüsse zum Vulkan-Konkurs und zum Geiseldrama in Gladbeck überregional für Aufsehen. jank

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