Überwachung: „Evident geheimhaltungsbedürftig“
Das schleswig-holsteinische Innenministerium verweigert die Auskunft darüber, ob der Verfassungsschutz JournalistInnen ausgespäht hat.
KIEL taz | Hat der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein JournalistInnen ausgespäht oder als verdeckte Quellen genutzt? Die Frage, die Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenfraktion im Kieler Landtag, an Innenminister Andreas Breitner (SPD) stellte, ist so abwegig nicht: In Niedersachsen bespitzelten die Geheimniskrämer im Landesdienst jahrelang VertreterInnen der Medien, darunter die taz-Autorin Andrea Röpke. Und wie in Niedersachsen mauert auch das Kieler Innenministerium: „Nach sorgfältiger Abwägung“ sei die Regierung zu dem Schluss gekommen, gar nichts zu sagen: „Es liegt ein Fall evidenter Geheimhaltungsbedürftigkeit vor“, teilt das Ministerium mit. Nicht einmal ein einfaches Ja oder Nein ist dem Haus zu entlocken – zumindest nicht öffentlich.
Denn im kleinen Kreis redet das Innenministerium durchaus: Im parlamentarischen Kontrollgremium, einem aus allen Fraktionen bestückten Ausschuss des Landtags, werde berichtet, verspricht das Innenministerium. Doch die Mitglieder des Ausschusses verpflichten sich zur Verschwiegenheit, nicht einmal ihren Fraktionen dürfen sie Informationen weitergeben. Die Piraten bemängeln, dass eine echte Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Ausschuss schwierig sei.
„Selbstverständlich haben wir Verständnis dafür, dass nicht alles öffentlich gemacht werden kann, was die Arbeit des Verfassungsschutzes betrifft“, sagt Karla Frieben-Wischer, Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Schleswig-Holstein. „Dennoch wäre es im Sinne der vertrauensvollen Arbeit zwischen Presse, Politik und Behörden gut, den Verdacht auszuräumen, dass es hier ähnliche Fälle gegeben haben könnte wie in Niedersachsen.“
Dort gerieten nach heutigem Stand sieben JournalistInnen ins Visier der Behörde – unter anderem, weil sie im rechtsradikalen Milieu recherchierten. Dies sei ein „massiver Eingriff in die Pressefreiheit“ gewesen, der sich in Schleswig-Holstein so nicht wiederholen dürfe, sagte Frieben-Wischer. In Niedersachsen laufen derzeit Klagen wegen der unrechtmäßigen Datenspeicherung. EST
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