: Überholte Schulpflicht
Betrifft: „Vor dem letzten Gericht in Haft“, taz ruhr vom 22.4.05: Beruht der Schulzwang in deutschen Länderschulgesetzen nicht, teils wortwörtlich sogar, auf dem Reichsschulpflichtgesetz von 1939? Alle anderen Demokratien der Welt haben eine Bildungsverpflichtung, die sogar ohne Schule eingelöst werden kann und das, durch vielfältige Angebote, sogar freiwillig und gerne und in allen Schichten eines Volkes. Ist es also wegen einer längst überholten und de facto staatsmonopolistischen Schulpflicht [...] wirklich angemessen, derart auf radikale, aber harmlose Zwangsverweigerer zu reagieren? Auch wenn die Reaktionen der Landräte im ersten Moment verständlich sind, scheinen sie doch sehr emotional und der Verantwortung zu Sachlichkeit und Fürsorge nicht angemessen. [...] Um das Kriegsbeil nun begraben und Rauchzeichen des Friedens aufsteigen lassen zu können, muss man vielleicht einmal prüfen, ob die Kinder nicht anders unterrichtet werden können. J. EDEL, Lüdenscheid