■ Iran/Wahlen: Über allem steht der Wächterrat
Seit der Gründung der Islamischen Republik Iran 1979 wird morgen zum fünftenmal das Parlament gewählt. Etwa die Hälfte der insgesamt rund 66 Millionen Iraner sind aufgerufen, die Abgeordneten für die Versammlung des Islamischen Rates zu bestimmen. Hauptkontrahenten sind die islamisch-fundamentalistischen „Kleriker“ um den geistlichen Führer Ajatollah Ali Chamenei und die sogenannten fundamentalistischen „Technokraten“ um Staatspräsident Ali Akbar Haschemi Rafsandschani. Vergeben werden insgesamt 270 Mandate. Für die Wahl in der ersten Runde muß der bestplazierte Kandidat mindestens ein Drittel der Stimmen erreicht haben, für den zweiten Durchgang am 20.4. genügt die einfache Mehrheit. Eine Art Listenwahl gibt es nur in den größten Städten.
Die Stimmberechtigten müssen die KandidatInnen kennen oder von deren Gesichtern auf politische Ambitionen schließen. In der Provinz oder in kleineren Städten mag das funktionieren. Dort kandidieren zumeist 20 oder 30 Personen für zwei oder drei für den jeweiligen Ort im Parlament reservierte Plätze. Doch in Teheran, wo Angaben über die Einwohnerzahl zwischen 7 und 14 Millionen schwanken, wetteifern über 300 Kandidaten um 30 Sitze. Die WählerInnen dürfen nicht etwa Kreuzchen machen – sie müssen die Namen ihrer Kandidaten handschriftlich auf dem Wahlzettel notieren. Am einfachsten haben es da noch die in der Verfassung verankerten Minderheiten: Armeniern sind zwei Parlamentssitze garantiert, Assyrern, Juden und Zoroastern jeweils einer.
Über dem ganzen Prozedere schwebt der zwölfköpfige sogenannte „Wächterrat“. Dieser hatte binnen zehn Tagen in drei Auswahlverfahren zu entscheiden, welche Kandidaten zugelassen wurden. Von 5.359 AspirantInnen blieben 3.232 übrig, darunter 187 Frauen. Offiziell sollen die Wächter prüfen, ob die KandidatInnen für das Amt des Abgeordneten geeignet sind. Eine untadelige Vergangenheit gehöre dazu ebenso wie eine gewisse Bildung, hieß es von dem Gremium. De facto betrieb der Rat jedoch eine politische Auswahl. Kandidaten müßten zum Islam stehen, zur Islamischen Revolution und zum „Velajat-e Faqih“ – der von Chomeini entwickelten Lehre, wonach islamische Geistliche einen Staat führen dürfen.
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