ÜBERSTUNDEN : Zuschläge bei niedrigem Lohn fällig
ERFURT | Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung von Überstunden. Eine objektive Vergütungserwartung für geleistete Überstunden bestehe regelmäßig dann, „wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht“, so das Gericht. Einem Lagerleiter aus Sachsen-Anhalt, der geklagt hatte, steht damit die Bezahlung von 968 Überstunden zu, die er im Zeitraum von 2006 bis 2008 geleistet hatte. (dpa)