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USAHaftstrafe für Porno-Spammer

Bedeutendes Werbemüll-Urteil: Zwei Amerikaner müssen mehrere Jahre ins Gefängnis - auch wegen des Versendens von Porno-Spam.

Post vom Absender "Erection": Porno-Spam Bild: taz.de/Screenshot

Bislang zeigen die in vielen Ländern erlassenen Anti-Spam-Verordnungen kaum Wirkung: Die meisten E-Mail-Postkästen quellen nach wie vor über mit unverlangtem Werbemüll - ohne einen guten Filter macht das Medium elektronische Post keinen Spaß mehr. Dass die Justiz in Sachen Massenmails doch durchgreifen kann, zeigt nun ein Fall aus den USA: Dort sind zwei Geschäftsleute von einem Gericht zu mehr als fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie haben Millionen Werbemails für pornografische Websites an Internet-Nutzer geschickt.

Wie das US-Justizministerium am Wochenende mitteilte, nahmen Jeffrey K. und James S. mehr als eine Million Dollar mit dem Spam-Versand ein. Sie seien seit 2003 aktiv gewesen. Das Geschäftsmodell: Sie schickten Werbung für kommerzielle Hardcore-Pornoseiten an eine große Empfängerliste, um dann eine Kommission für jeden Nutzer zu kassieren, der sich bei diesen Angeboten tatsächlich anmeldete. In den Spam-E-Mails waren auch Pornobilder enthalten, die jeder sehen konnte, der die Botschaften öffnete. Als dann Ende 2003 in den USA ein Anti-Spam-Bundesgesetz ("CAN-SPAM") in Kraft trat, verlagerten K. und S. ihre Basis - sie schickten die Müllmails offiziell nicht mehr aus den USA ab, sondern von einem Server in Amsterdam. Dabei blieben sie aber in ihrer Heimatstadt Phoenix.

Die beiden 41-Jährigen konnten deshalb auch nach den "CAN-SPAM"-Paragraphen verurteilt werden. Dies erfolgte bereits Ende Juni - doch das Strafmaß wurde erst vergangene Woche verkündet. Demnach muss K. sechs Jahre in den Knast, während S. zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Das unterschiedliche Strafmaß ergibt sich aus dem Verhalten beider Angeklagten vor Gericht. Gleichzeitig müssen K. und S. hohe Geldstrafen zahlen - 100.000 Dollar an den Staat und 77.500 Dollar an den Provider AOL als Schadenersatz, dessen Kunden besonders stark von der Spam-Aktion der beiden betroffen waren. 1,1 Millionen Dollar an Geldern, die die beide Spammer zusammen eingenommen hatten, werden zudem eingezogen. Neben K. und S. wurden noch drei weitere Personen angeklagt, die an den Spam-Aktionen mitgearbeitet haben sollen - zwei davon erklärten sich für schuldig und sagten gegen die Hauptangeklagten aus.

Die Höhe des Strafmaßes von über fünf Jahren hatte allerdings auch damit zu tun, dass die Jury an einem Distriktsgericht in Phoenix K. und S. auch für Betrug und Geldwäsche mitverurteilten, außerdem wurde ihnen der Versand pornografischer Bilder vorgeworfen.

Der Fall ist auch deshalb bedeutsam, weil Provider und Regierungsbehörden zuvor zahlreiche Beschwerden von Konsumenten erhalten hatten. Über 1,5 Millionen entsprechender Klagen sammelten AOL und die Wettbewerbsbehörde FTC - auch von Eltern, die auf ihren Rechnern die höchste Jugendschutzstufe eingeschaltet hatten, dann aber trotzdem pornografische Spam-Mails erhielten. Acht Zeugen aus verschiedenen Bundesstaaten ließ der Staatsanwalt für das Verfahren anreisen, um vor der Jury zu bezeugen, wie schwerwiegend diese Tatsache gewesen sei.

Noch ist unklar, welche Auswirkungen die scharfe Verurteilung auf das weitere Spam-Geschehen im Internet hat - Experten denken allerdings nicht, dass die abschreckende Wirkung besonders groß ist, zumal viele Müllmail-Versender inzwischen aus dem fernen Ausland operieren. Wirklich effizient scheint das "CAN-SPAM"-Gesetz sowieso nicht zu sein: Das Verfahren gegen K. und S. ist das erste, das tatsächlich erfolgreich abgeschlossen wurde - obwohl das Geschäft mit dem Spam weiter deutlich zunimmt.

"CAN-SPAM" verbietet unter anderem, die Absenderdaten von E-Mails zu verschleiern und pornografische Botschaften ohne Vorwarnung zu versenden. Vorhanden sein muss außerdem immer auch eine "Opt-Out"-Möglichkeit, um solche Mails abbestellen zu können - eine erste unverlangte Mail ist aber möglich. Anti-Spam-Experten gilt das Gesetz vor allem deshalb als zu lasch - auch die Werbebranche hatte bei seinem Erlass ihr Wörtchen mitgeredet.

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