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■ USASS-Mann darf bleiben

Cleveland (AP) – Die Vergangenheit als Wachmann in einem NS-Konzentrationslager ist kein Grund für den Entzug der US- amerikanischen Staatsbürgerschaft. Dies entschied die Bundesrichterin Ann Aldrich gestern im Fall des 73jährigen George Lindert. Das Justizministerium kann jetzt noch Berufung einlegen. Der in Rumänien gebürtige Deutsche war als Angehöriger der Waffen-SS in den Jahren 1942/43 im Konzentrationslager Mauthausen, danach in einem Arbeitslager am Loibl-Paß eingesetzt. In Mauthausen und den Außenlagern kamen mehr als 100.000 Menschen um.

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