US-amerikanischer Todeskandidat: Gerichtshof stoppt Exekution

Per Spritze sollte am Dienstagabend in Missouri ein Mörder exekutiert werden. Dass unklar ist, welches Gift ihm verabreicht wird, hat zum vorläufigen Aufschub geführt.

Todesstrafengegner vor dem Bonne-Terre-Gefängnis, in dem Russell Bucklew hingerichtet werden soll. Bild: ap

BONNE TERRE/WASHINGTON ap/dpa | Neue Wendung im Drama um einen verurteilten Mörder in Missouri: Das Oberste Gericht der USA hat die geplante Exekution von Russell Bucklew gestoppt. Kurz zuvor hatte ein Berufungsgericht in Bonne Terre die Aussetzung der Hinrichtung kassiert, die ein dreiköpfiges Richtergremium nur wenige Stunden davor anordnete.

Einen Grund für die plötzliche Kehrtwende im Fall Bucklew nannte der Oberste Richter Samuel Alito am Dienstagabend (Ortszeit) zunächst nicht. Der Gerichtshof wolle sich an diesem Mittwoch des Falles annehmen, berichtete der Sender NBC.

Bis zuletzt hatten die Anwälte des Todeskandidaten gegen die geplante Hinrichtung angekämpft und in praktische letzter Minute den Supreme Court angerufen. Sie argumentierten, die Giftspritze könnte einen Wirkstoff enthalten, der bei ihm einen Todeskampf mit schlimmen Qualen auslöse. Nach Angaben seiner Anwälte muss der 46-jährige Bucklew wegen einer angeborenen Krankheit eine Hirnblutung und extrem starke Schmerzen fürchten. Eine „grausame und ungewöhnliche Bestrafung“ sei per US-Verfassung aber verboten.

Bucklew verlangte, dass seine Hinrichtung in der Vollzugsanstalt Bonne Terre per Video aufgezeichnet wird – doch das wurde nicht erlaubt. Auch erfuhren seine Anwälte nicht, welches Mittel der Staat im einspritzen lassen will – und woher der Stoff kommt. Die Behörden verweigern die Auskunft.

Hinrichtungsbefehl bleibt in Kraft

Hintergrund ist die missglückte Hinrichtung in Oklahoma vor einigen Wochen, wo Todeskandidat Clayton Lockett nach mehr als 43-minütigem Kampf schließlich an einem Herzinfarkt starb. Sein Leiden ist das Resultat der Nachschubprobleme in den USA bei den zur Tötung eingesetzten Mitteln. Die europäischen Hersteller der Chemikalien weigern sich, sie für Exekutionen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von US-Staaten greift jetzt auf neue Mischungen aus obskuren Quellen zurück, über die sie sich ausschweigen.

Bucklew wurde für schuldig befunden, 1996 den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin erschossen und die 21-Jährige dann entführt und vergewaltigt zu haben. Er sagt, er bereue die Tat. Die Mutter des Mordopfers zeigte sich über den Aufschub verärgert. „Ich bin nicht begeistert“, sagte sie NBC.

Bucklew hat ein Kavernom, eine angeborene seltene Gefäßmissbildung. Zudem wuchern Tumore in seiner Nase und seinem Rachen. Er sagte in einem Telefoninterview der Nachrichtenagentur AP vergangene Woche, dass er sich vor seiner Hinrichtung fürchte.

Der Hinrichtungsbefehl für Russell bleibt nach Angaben von NBC bis Donnerstag, 00.01 Uhr (Ortszeit), in Kraft. Russell könnte also theoretisch jederzeit hingerichtet werden, wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind.

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