: US-Sexualstraftäter weiter am Pranger
Washington (AFP) – Der Oberste Gerichtshof in den USA hat am Montag eine Beschwerde gegen das sogenannte Megan-Gesetz verworfen, das es in 37 Staaten der USA möglich macht, die Nachbarschaft über den Zuzug eines Sexualstraftäters zu informieren. Dies kommt einer Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit gleich. Das „Megan-Gesetz“ trägt den Namen des siebenjährigen Mädchens Megan Kanka, das im Juli 1994 in New Jersey von einem Wiederholungstäter sexuell mißbraucht und anschließend erwürgt wurde. Der Mann, der später zum Tode verurteilt wurde, war Nachbar des Kindes.
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